Bäume, Hecken und Büsche bis zum 1. März schneiden


Die Haigerer Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung erneut darum, Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken oder Büschen nur bis zum 1. März in Angriff zu nehmen und dann bis Oktober ruhen zu lassen. 

Das städtische Bauamt erinnerte in diesem Zusammenhang  an die bundesweit gesetzlich geregelten Fristen zum Rückschnitt von Gehölzen im Außenbereich. Die entsprechende Regelung in Paragraph 39 Abs. 5 des Naturschutzgesetzes lautet: „Es ist verboten:…Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, „auf den Stock zu setzen“ oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“