Ersatzneubau der Talbrücke einen Schritt weiter

Sechshelden: RP Gießen leitet Anhörungsverfahren ein

Das Genehmigungsverfahren für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden (A 45) macht Fortschritte: Das Regierungspräsidium Gießen hat das straßenrechtliche Anhörungsverfahren zur ersten Planänderung auf Antrag von Hessen Mobil eingeleitet. Wie das RP in einer Presseerklärung mitteilte, betragen die Kosten der Baumaßnahmen voraussichtlich rund 113 Mio. Euro und werden vom Bund getragen. Die Gesamtbauzeit für die Brücke ist mit rund sechs Jahren veranschlagt. Die A 45 soll auf sechs Fahrstreifen erweitert werden. Die Planunterlagen liegen ab dem 10. September (Montag) bis zum 9. Oktober in der Stadtverwaltung Haiger öffentlich aus.

„Die Planänderung ist zwingend notwendig, wegen des steigenden Verkehrsaufkommens“, sagte Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Wegen der Verkehrszahlen, die über vorherigen Prognosen liegt, hat Hessen Mobil seine Prognosen im Januar erneuert und eine weitere für das Jahr 2030 hinzugefügt. Zudem wurden die Immissions- und Luftschadstoffanalysen aktualisiert. Der Anstieg der Verkehrsdichte hatte zu Anpassungen geführt. Das Bauvorhaben erstreckt sich vom Parkplatz „Auf dem Bon“ bis zur Anschlussstelle Dillenburg auf einer Länge von rund 2,2 Kilometer. Mit eingeplant sind neben dem Ersatzneubau der Brücke auch der Ausbau der Parkplatzanlage „Am Schlierberg“ mit zusätzlichen Pkw- und Lkw-Stellplätzen. 

Der Neubau von zwei Regenrückhaltebecken und zwei Stützwänden sowie von umfangreichen Lärmschutzanlagen gehören ebenfalls zum Plan. Um die Anwohner des Haigerer Stadtteils Sechshelden vor Verkehrslärm zu schützen, sind auf der Brücke und entlang der Strecke auf beiden Seiten 5,5 bis 6,5 Meter hohe Lärmschutzwände vorgesehen. „Aus den Ergebnissen der aktuellen Analysen ergibt sich für vier weitere Gebäude in Sechshelden im Bereich der Gemeindestraßen, Schlierberg, Hartstraße und Brunkelstraße dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven Lärmschutz“, berichtet Flora von Zezschwitz, Leiterin des zuständigen Dezernats im Regierungspräsidium.

Außerdem wurden den Unterlagen zwei ergänzende Gutachten beigefügt, die sich mit den Konsequenzen des Lärms während der Bauarbeiten sowie mit dem Verschatten des Bauwerks auf die angrenzenden Gebäude auseinandersetzen. Für das Projekt wurde das Anhörungsverfahren zur Planfeststellung bereits im Juli 2017 durch das Regierungspräsidium eingeleitet.

Nun liegen die geänderten und die ursprünglichen Planunterlagen von Montag, 10. September, bis einschließlich Dienstag, 9. Oktober, in der Stadtverwaltung Haiger zur Einsichtnahme öffentlich aus. Betroffene Personen, anerkannte Landesnaturschutzverbände und sonstige Vereinigungen können bis Freitag (9. November) Einwände bei der Stadt Haiger oder auch beim Regierungspräsidium Gießen darlegen. Bisher erhobene Einsprüche gelten unverändert fort. Neben der öffentlichen Auslage bei der Stadtverwaltung Haiger sind außerdem alle Planunterlagen sowie der Bekanntmachungstext auf der Internetseite des RP Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de in der Rubrik Presse und dann bei „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie auf dem UVP-Portal des Landes Hessen (www.uvp.verbund.de) zugänglich. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das RP – gegebenenfalls in einem Erörterungstermin – mit allen Einwänden und Stellungnahmen befassen. Alle Ergebnisse und Planunterlagen legt das RP Gießen abschließend dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vor, das dann über den notwendigen Planfeststellungsbeschluss entscheidet.