Fassadenprogramm läuft bestens


„Das Sanierungsprogramm für Fassaden läuft hervorragend. Viele Bürger würden lieber heute als morgen mit den Arbeiten beginnen“, berichtete Bürgermeister Mario Schramm jetzt in einer Ausschuss-Sitzung. Das Programm gehört zu dem langfristigen Bundes- und Landesprojekt „lebendige Zentren“, wurde aber auf Anregung des Magistrats von der Stadtverordnetenversammlung auf die Stadtteile ausgeweitet. Bürger haben die Chance, Förderungen für öffentlich sichtbare Fassaden er erhalten.

Das Konzept der Stadt scheint aufgegangen zu sein, denn es liegen derzeit 17 Anträge für das „Lebendige Zentrum“ und 13 Anträge für die Stadtteile vor.

Die Stadt Haiger hat über das Bundes- und Landesförderungsprogramm hinaus 400 000 Euro Fördermittel in den Haushalt für das Jahr 2021 eingestellt. „Jetzt will der Magistrat schnellstmöglich Förderzusagen treffen, damit die Bürger mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen beginnen können“, sagte Schramm. Das Angebot sei „toll angenommen worden“. Fast täglich liefen weitere Anträge auf Förderungen im Rathaus ein. „Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, mit der Förderung über das Projektgebiet „‘Lebendige Zentren‘ hinaus zu gehen und auch außerhalb des Gebietes zu fördern, ist voll aufgegangen“, freute sich Schramm.

Verbesserung des Stadtbildes ist das Ziel

Zum Hintergrund: Die Förderung der Fassadensanierung konnte frühestens ab dem 1. Januar 2021 beantragt werden. „Unser Ziel ist es, eine Verbesserung des Stadtbildes gemeinsam mit den Eigentümern der Bestandsimmobilien herbeizuführen, um Gesamt-Haiger für alle Mitbürger noch lebenswerter zu gestalten und das Erscheinungsbild auch für Besucher und Touristen nachhaltig zu verbessern“, hatte Schramm im vergangenen Jahr erklärt.

Das Programm Fassadensanierung ist ein gemeinsames Förderprojekt von Bund, Land Hessen und Stadt Haiger. Gefördert werden können investive Maßnahmen, die im Sinne dieser Richtlinie und gemäß der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung („RiLiSE“) förderfähig sind. Zudem werden investive Maßnahmen außerhalb des Förderungsgebiets „Aktive Innenstadt Haiger“ unter Ausschluss der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Stadt Haiger gefördert. Zuwendungen aus dem Programm „Fassadensanierung“ - für die Kernstadt und die Stadtteile gültig - werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus Bundes- und Landesförderung und/oder aus dem kommunalen Haushalt gewährt.

Maximal 10.000 Euro für jedes Sanierungsobjekt

Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 10.000 Euro je Objekt. Es können nur Projekte gefördert werden, für die nicht gleichzeitig Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden. Förderfähig sind Maßnahmen und Instandsetzungen von Fassaden mit städtebaulicher Wirkung. Hierzu zählen:

. Erneuerung oder Instandsetzungen von Putzfassaden

. Rückbau störender Fassadenverkleidungen

. Fachwerk-Instandsetzung

. Erneuerung oder Instandsetzung von Türen, Fenstern, Fensterläden und Toren in traditionellen Ausführungen an Fachwerkgebäuden

. Hauseingänge und Zugangstreppen

. Hofräume und Vorgärten mit städtebaulicher Wirkung (zur Straße orientiert)

• Rückbau von Werbeanlagen, mit einer zehnjährigen Bindungsfrist

Der Antrag kann in der Verwaltung der Stadt Haiger gestellt werden – ist ein Kontakt über das Bauamt möglich (Telefon 02773/811-204). Der Magistrat hat am Montagabend dem Büro „DSK“ aus Wiesbaden, das das Projekt „Lebendige Zentren“ begleitet, das Fördergebietsmanagement übertragen. „Diese Fachleute sind voll im Thema, sie kümmern sich um alles und garantieren eine schnelle Abwicklung“, sagte Bürgermeister Schramm.

Weitere Infos gibt es unter www.haiger2030.de. Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit von Maßnahmen trifft der Magistrat nach Vorgabe der Richtlinie des Anreizprogramms Fassadensanierung der Stadt Haiger. Die Stadt behält sich vor, die verfügbaren Mittel auf Grundlage einer Prioritätensetzung zu vergeben.