Grundhafte Erneuerung startet


In wenigen Tagen beginnt die grundhafte Erneuerung der „Selmbach“ in Langenaubach. Den Zuschlag für die 600 Meter lange Straßenerneuerung sowie die Erneuerung von Kanal und Wasserleitung hat eine heimische Firma bekommen. Die Gesamtkosten liegen bei etwa 1,1 Millionen Euro.

Neben der grundhaften Erneuerung sind auch umfangreiche Arbeiten an der Kanalisation und der Wasserleitung geplant. Ähnlich wie im  Fall der Haigerer Hauptstraße ist der Kanal aus den sechziger Jahren und muss aufgrund des baulichen Zustandes erneuert  werden. 

Verlegt werden Rohre mit einem Durchmesser von 30 und 40 Zentimetern. Außerdem wird die Wasserleitung erneuert. Geplant ist außerdem, sowohl die Kanal- als auch die Wasser-Hausanschlüsse – sofern erforderlich – zu erneuern. 

Die neue Straße wird durchgehend auf 5,50 Meter verbreitert und erhält auf der Talseite einen 1,50 Meter breiten Bürgersteig. Auf der Bergseite ergibt sich ein Gehweg mit unterschiedlichen Breiten von bis zu 1,30 Metern. Mit dem Baubeginn ist in Kürze zu rechnen. 

Es gibt zwei Bauabschnitte. Der erste erfolgt unter Vollsperrung und geht von der Waldstraße bis zur Einmündung „Am Ketzenberg“.  Während der Bauphase wird in der Straße „Am Ketzenberg“ ein absolutes Halteverbot herrschen. Das zweite Teilstück von „Am Ketzenberg“ bis „Im Selmbach“ wird im Anschluss an den ersten Teilbereich in Angriff genommen. Hier sind halbseitige Sperrungen der Straße geplant, da eine Erschließung des oberen Bereich ansonsten nicht möglich wäre.  

Die Baumaßnahmen könnten bei optimalem Verlauf noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

In einer Anliegerversammlung wurden kürzlich die zu erwartenden für den Straßenausbau umlagefähigen Kosten pro Quadratmeter genannt. Nach dem Ergebnis der nun erfolgten Ausschreibung (und der Auftragsvergabe) ist damit zu rechnen, dass diese Kosten nicht überschritten werden dürften.

Kalkuliert wurde die Baumaßnahme mit etwa 1,1 Millionen Euro kosten. Auf die Bürger umgelegt wird allerdings ein niedrigerer Betrag, da nicht alle Kosten der Gesamtmaßnahme umlagefähig sind.