Standesamt für Kirchenaustritte zuständig

Taufschein mitbringen 

Seit 2017 ist in Hessen nicht mehr das Amtsgericht, sondern die Kommune für die „Entgegennahme von Erklärungen zum Austritt aus Kirchen, Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts“ zuständig. In Haiger übernimmt das Standesamt (Zimmer 1.07 und 1.08) diese Aufgabe. Die Vorlage eines Taufscheins ist hilfreich. Das Amt ist unter den Nummern 02773/811-174 und 811-175 erreichbar und von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die Verwaltungskosten betragen 30 Euro.