Soforthilfe für hessische Unternehmen


Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt, um hessische Unternehmen aller Branchen, angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie finanziell zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Die Beantragung des einmaligen Zuschusses ist ab Freitag, 27. März, 15 Uhr beim Regierungspräsidium Kassel möglich.

Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe können den einmaligen Zuschuss beantragen, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern. Dafür setzt das Soforthilfsprogramm des Landes auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses.  

Erste Informationen zur Soforthilfe sind auf der Homepage der IHK nachzulesen. Sobald weitere Detailinformationen vorliegen, wird eine spezielle Telefon-Hotline eingerichtet, um die Mitgliedsunternehmen zu beraten und bei der Antragsstellung zu unterstützen.   

Weitere Informationen unter folgendem Link: 

Quelle: Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill