Öffentliche Bekanntmachung


Amt für Bodenmanagement Marburg
- Flurbereinigungsbehörde -
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Telefon:   +49(64 21) 3873-0      Fax:     +49(64 21) 3873-3300
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Flurbereinigungsverfahren Haiger-Niederroßbach
Aktenzeichen: F 889

Öffentliche Bekanntmachung

SCHLUSSFESTSTELLUNG UND

AUFLÖSUNG DER TEILNEHMERGEMEINSCHAFT


Das Flurbereinigungsverfahren Haiger-Niederroßbach wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Haiger-Niederroßbach sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft und wird gemäß § 153 FlurbG aufgelöst.

 

Begründung

I.         Das Flurbereinigungsverfahren Haiger-Niederroßbach hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan insbesondere folgende Ziele verfolgt und erreicht:

  • Neuordnung, Entflechtung und Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes in Feld und Wald mit Erstellung zeitgemäßer Eigentums- und Grundstücksstrukturen,
  • Anlage eines neuen Wegenetzes in Feld und Wald mit erstmaliger Erschließung  weiter Bereiche,
  • Bau von befestigten Ortsverbindungswegen und eines kombinierten Rad-/Wirtschaftsweges,
  • Umsetzung von bodenordnerischen Maßnahmen, landschaftsökologischen und wasserbautechnischen Maßnahmen zur Sicherung und naturnahen Entwicklung des  Roßbaches und der anderen Gewässer (Uferrandstreifen, Uferbepflanzungen, Sohlgleiten),
  • Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch gezielte Maßnahmen. Sicherstellung und Anlage ökologisch wertvoller Landschaftsteile wie Feuchtbereiche, Gehölzstrukturen und Obstbäume,
  • Flächenmanagement für Infrastrukturmaßnahmen (Trinkwasserhochbehälter, Leitungstrassen, u.a.) und Kompensationsflächen (Gewerbegebiet Kalteiche),
  • Regulierung der Ortslage.

II.       Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.

Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.

III.     Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Stadt Haiger übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

IV.    Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

 

Bekanntmachung

Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Haiger und in den angrenzenden Gemeinden Breitscheid, Burbach, Dietzhölztal, Eschenburg und Wilnsdorf und in den Städten Dillenburg und Netphen öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/F889 abrufbar.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Marburg, - Flurbereinigungsbehörde -, Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde-, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.

Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

 

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.


Marburg, den 02. November 2021                                                                                                                                                       gez. Mause  (LS)
                                                                                                                                                                                                                    (Amtsleiter)