Rechtskräftige Bebauungspläne vom 18.07.2020 bis zum 31.12.2022

1. Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger 

• Bebauungsplan „Sportheim Offdilln“, Gemarkung Offdilln
• hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und 
Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 01.07.2020 über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) sowie §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgelegten Stellungnahmen nach § 1 (7) BauGB abgewogen und beschlossen. 

Alsdann hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger den Bebauungsplan „Sportheim Offdilln“, Gemarkung Offdilln gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung und den Umweltbericht dazu.

Mit der Bauleitplanung werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Wiedererrichtung des Ende 2018 niedergebrannten Sportheimes auf gleicher Grundfläche, nunmehr jedoch mit zwei Vollgeschossen, geschaffen.

Das Gebiet des Bebauungsplanes liegt im Außenbereich ca. 350 - 400 nordwestlich der Ortslage von Offdilln unmittelbar neben dem Sportplatzgelände des SSC Offdilln entsprechend folgender Abbildung:









Der räumliche Geltungsbereich des nunmehr vorliegenden Bebauungsplanes umfasst mit einer Fläche von rd. 0,22 ha lediglich den bereits vormals als Sportheim (mit Vorplatz und dem Parkplatz) genutzten Teil des Flurstückes 30 in der Flur 19 der Gemarkung Offdilln.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Sportheim Offdilln“ (Satzung) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Jedermann kann den rechtskräftigen Bebauungsplan mit der Begründung und die zusammenfassende Erklärung ab dem Tag dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Ergänzend wird der Bebauungsplan unter folgendem Link https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglichgemacht.

Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Hinweise nach § 215 Abs. 2 BauGB:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften und die Mängel der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Stadt Haiger geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Hinweise nach § 44 Abs. 5 BauGB:

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Die in §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.

Nach § 10 Abs. 3 Satz 5 BauGB tritt diese Bekanntmachung an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.

         

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                                                                                        Haiger 18.07.2020


2. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Haiger

Bauleitplanung der Stadt Haiger 

Bebauungsplan „Ehemalige Bahnlinie zwischen L 3044 und Vogelsgesang“, Kernstadt

hier:     Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes 

            gem. § 10 Abs. 3 BauGB


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 01.07.2020 den Bebauungsplan „Ehemalige Bahnlinie zwischen L 3044 und Vogelsgesang“, Kernstadt, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt. 

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten der Kernstadt von Haiger. Er umfasst die Fläche der ehemaligen Trasse der Bahnstrecke Haiger-Breitscheid, beginnend südlich des Wendehammers am Erikaweg im Norden und endend südöstlich hiervon auf Höhe des Grundstücks Am Vogelsgesang Nr. 32. Hinzu kommen Verkehrswege (Straße, Fuß-/Radwege), die die Bahnanlagen auf diesem Abschnitt begleiten sowie vereinzelt diverse an die Bahntrasse und die Verkehrswege angrenzende Flurstücke in der Gemarkung Haiger Flur 46 und 47. Zum Geltungsbereich gehört außerdem eine externe Maßnahmenfläche in der Gemarkung Flammersbach, Flur 18, Flurstück 1/1 sowie in der Gemarkung Langenaubach, Flur 18, 1 und 3, mit den Flurstücken 16/1, 323/1, 502/9, 503/10 und 15/1 teilweise. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 1,52 ha. Hinzu kommt die externe Maßnahmenfläche F2 mit einer Größe von 1,16 ha.

Abbildung 1: Geltungsbereich, ohne Maßstab


Abbildung 2: Externe Maßnahmenfläche F2, ohne Maßstab












Der Bebauungsplan und die Begründung können im Rathaus der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Ergänzend wird der Bebauungsplan unter folgendem Link

https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/
sowie über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass 

-      eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
-      eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 
-      nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs 
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.“

Erläuternder Hinweis: gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend angepasst. 

         

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                                                                                        Haiger 18.07.2020



3. Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sportanlagen Rodenbach, Teil 1“,
Gemarkung Rodenbach

hier:    a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
            b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung (Inkrafttreten der Satzung)

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 22.07.2015 den o. g. Bebauungsplan mit dem aus nachfolgender Abbildung ersichtlichen Geltungsbereich als Satzung beschlossen.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 

Diese Unterlagen können auch ab 15.08.2020 auf der Internetseite der Stadt Haiger unter folgendem Link: https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen werden.

 

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung

Die gestalterischen Festsetzungen wurden in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.


Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                                                                                                                                                   Haiger 15.08.2020

4. "6. Änderung des Bebauungsplanes „Fahler, II. BA“ (Teil-Änderung), Gemarkung Haiger"

Bauleitplanung der Stadt Haiger
6. Änderung des Bebauungsplanes „Fahler, II. BA“ (Teil-Änderung), Gemarkung Haiger

hier:   a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
           b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)

 a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 23.09.2020 als Satzung beschlossen.


Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

          - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

          - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des                Flächennutzungsplanes und

         - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                           
Haiger, 24.12.2020

5. Bebauungsplan „Bestattungswald Donsbacher Höhe“, Gemarkung Haiger 

Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan „Bestattungswald Donsbacher Höhe“, Gemarkung Haiger

hier:    a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB
            b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung

 

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 01.07.2020 den Bebauungsplan „Bestattungswald Donsbacher Höhe“, Gemarkung Haiger mit dem aus nachfolgender Abbildung ersichtlichen Geltungsbereich als Satzung beschlossen.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Haiger unter folgendem Link: https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen werden.

 

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung

Die gestalterischen Festsetzungen wurden in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                                                                                          Haiger 13.02.2021

 

6. Bebauungsplan „Über dem Kirlenweg/Faulcheswies“, Gemarkung Rodenbach

Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan „Über dem Kirlenweg/Faulcheswies“, Gemarkung Rodenbach
 

hier:    a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB
            b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 16.12.2020 den Bebauungsplan „Über dem Kirlenweg/Faulcheswies“ mit dem aus nachfolgender Abbildung ersichtlichen Geltungsbereich als Satzung beschlossen.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

  

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

-          eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

-          eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

-          nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung beigefügt über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Haiger unter folgendem Link: https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen werden.

 

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung

Die gestalterischen Festsetzungen wurden in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                                                                                        Haiger 27.02.2021

  

7. „Über dem Heimbelweg“, Gemarkung Langenaubach 

hier:    a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
            b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)

 

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat den o. g. Bebauungsplan für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 19.05.2021 als Satzung beschlossen.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes
















Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Haiger eingesehen und heruntergeladen werden.

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.


Der Magistrat der Stadt Haiger
Schneider, Erster Stadtrat                                                           
Haiger, 03.07.2021

8. Bauleitplanung der Stadt Haiger                                            Bebauungsplan „Ehemalige Baustoffhandlung Burgstraße“, Gemarkung Haiger 

hier: a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
         b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat den Bebauungsplan „Ehemalige Baustoffhandlung Burgstraße“, Gemarkung Haiger, für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 29.09.2021 als Satzung beschlossen.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes


Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

-         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
-         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
-        nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Der Bebauungsplan „Ehemalige Baustoffhandlung Burgstraße“, Gemarkung Haiger und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 

Diese Unterlagen können außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter: www.bauleitplanung.hessen.de und auch auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.

 

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                           
Haiger, 9. Oktober 2021

9. Bauleitplanung der Stadt Haiger                                            1. Änderung des Bebauungsplanes „Kühlhausstraße/Kreuzgasse tlw.“, Gemarkung Haiger im Verfahren gem. § 13 a BauGB

Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

 
Bauleitplanung der Stadt Haiger
1. Änderung des Bebauungsplanes „Kühlhausstraße/Kreuzgasse tlw.“, Gemarkung Haiger im Verfahren gem. § 13 a BauGB

hier:   a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) a BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
           b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)


a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat den Bebauungsplan „Kühlhausstraße/Kreuzgasse tlw.“, Gemarkung Haiger, für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 31.03.2021 als Satzung beschlossen.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes


Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
-         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
-         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
-        nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Die 1. Änderung des  Bebauungsplanes „Kühlhausstraße/Kreuzgasse tlw.“, Gemarkung Haiger und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 

Diese Unterlagen können außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter: www.bauleitplanung.hessen.de und auch auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.


b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                                                                                                                                 
Haiger, 4. Dezember 2021

10. Bauleitplanung der Stadt Haiger                                          1. Änderung des Bebauungsplanes „Gollacker-Stockborn“, Gemarkung Haiger 

Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger
1. Änderung des Bebauungsplanes „Gollacker-Stockborn“, Gemarkung Haiger
hier:   a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
           b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)

 

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gollacker-Stockborn“, Gemarkung Haiger für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 06.04.2022 als Satzung beschlossen.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
-         eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
-         eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
-        nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gollacker-Stockborn“, Gemarkung Haiger und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 

Diese Unterlagen können außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter: https://bauleitplanung.hessen.de und auch auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Mario Schramm, Bürgermeister                                                                                                                                       
Haiger, 07.Mai 2022

11. Bauleitplanung der Stadt Haiger                                          1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Bahnlinie zwischen L3044 und Vogelsgesang, Teilbereich“, Gemarkung Haiger im Verfahren gem. § 13a BauGB

Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bauleitplanung der Stadt Haiger

Bekanntmachung

 

1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Bahnlinie zwischen L3044 und Vogelsgesang, Teilbereich“, Gemarkung Haiger im Verfahren gem. § 13a BauGB

hier:       a) Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
                b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)

 

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Bahnlinie zwischen L3044 und Vogelsgesang, Teilbereich“, Gemarkung Haiger für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 20.07.2022 als Satzung beschlossen

Abbildung 1: Geltungsbereich, ohne Maßstab

 

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
               - eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
               - eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und 
                 des Flächennutzungsplanes und
               - nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht                     innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, unter                       Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemalige Bahnlinie zwischen L 3044 und Vogelsgesang, Teilbereich“, Gemarkung Haiger und die Begründung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Dienststunden im Rathaus der Stadt zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. 

Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.

Diese Unterlagen können außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter: https://bauleitplanung.hessen.de und auch auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/amtliche-bekanntmachungen eingesehen bzw. im pdf-Format heruntergeladen werden.

 

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen im B-Plan nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Gestaltungssatzung beschlossen.

Die Gestaltungssatzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

 

                                                                                                                                                                                                          Haiger, den 27. August 2022
Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister