Montagsspaziergänge sind eine Ordnungswidrigkeit


Die allwöchentlich stattfindenden „Montagsspaziergänge“ stellen eine Versammlung gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Darauf hat der Fachdienst „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten“ der Haigerer Stadtverwaltung hingewiesen.  Wie die Fachdienstleiterin Cindy Hilgenberg erklärte, unterliegen solche Veranstaltungen, wie sie bereits mehrfach in Haiger und den Nachbarstädten stattfanden, dem Versammlungsrecht.

Die Teilnehmer hatten in der Vergangenheit vorgegeben, sich spontan zu „Spaziergängen“ zu treffen, um damit ihre ablehnende Haltung gegen die „Corona-Maßnahmen“ der Bundesregierung zum Ausdruck zu bringen. Damit wollen sie, wie der Fachdienst befürchtet, offensichtlich das Versammlungsrecht umgehen. „Diese ‚Montagsspaziergänge’ unterliegen jedoch dem Versammlungsrecht und müssen daher nach dem Versammlungsgesetz 48 Stunden vorher, unter Benennung eines Versammlungsleiters, bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden“, heißt es in einer Pressenotiz aus dem Haigerer Rathaus. Dies sei bisher jedoch nicht der Fall gewesen. Liege eine solche Anmeldung nicht vor, könne die Versammlungsbehörde die Versammlung auflösen. Aufgrund des derzeitigen Pandemiegeschehens werde die Haigerer Versammlungsbehörde nicht angemeldete Versammlungen aller Voraussicht nach untersagen. Alle Versammlungsteilnehmer seien dann verpflichtet, die Örtlichkeit umgehend zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung werden die Behörden entsprechende Personalienfeststellungen durchführen und Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Es sei ein demokratisches Recht, seine Meinung zu äußern, erklärte der Fachdienst.  Jedoch sind hierbei die Regelungen des Versammlungsrechtes zu beachten.