Erschließungsbeiträge werden bald fällig


Im Rahmen des städtischen Bauprogrammes wurden zwischenzeitlich die Baustraßen in den Erschließungsgebieten „Zur Niedermühle“ (Oberroßbach) und „Im obersten Garten“ (Haigerseelbach) unter anderem mit Gehwegen und einer neuen Asphaltdeckschicht endgültig hergestellt.

Hierbei handelt es sich um eine so genannte „erstmalige Erschließung“. Wie die Stadtverwaltung mitteilte, müssen für diese müssen nach der städtischen Erschließungsbeitragssatzung entsprechende Erschließungsbeiträge gezahlt werden.

Die Grundstückseigentümer werden in den kommenden Monaten zur Zahlung der Erschließungsbeiträge herangezogen.

Die Erschließungsbeiträge sind nicht zu verwechseln mit den Straßenbeiträgen. Die Straßenbeitragssatzung wurde im Mai 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung außer Kraft gesetzt. 

Für „grundhafte Erneuerungen“ oder Sanierungen von Straßen werden seither keine Straßenbeiträge mehr fällig.