Bekanntmachung

3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalteiche“ (Teilaufhebung), Gemarkung Haigerseelbach im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bauleitplanung der Stadt Haiger 

Bekanntmachung

3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalteiche“ (Teilaufhebung), Gemarkung Haigerseelbach im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung

hier:   Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 
           Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 13.03.2024 die Aufstellung des o.g. Planes beschlossen.

Planungsziel ist die Aufhebung eines Teilbereiches der Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes „Kalteiche“ um die Errichtung einer Windenergieanlage dort zu ermöglichen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Teilbereich des Flurstückes 8/199 in der Flur 18, Gemarkung Haigerseelbach und hat eine Größe von 1,80 ha.

Geltungsbereich Bebauungsplanänderung (unmaßstäblich)


Der Magistrat der Stadt Haiger hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalteiche“ (Teilaufhebung) beschlossen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB angeordnet.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 22. April 2024 bis 27. Mai 2024 auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/ sowie im Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ zur Einsicht zur Verfügung gestellt und kann dort heruntergeladen werden.

Zusätzlich liegt der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in dieser Zeit bei der Stadtverwaltung der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, am Empfang im Foyer (EG) während der allgemeinen Dienststunden 

Montag bis Mittwoch von          7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von                           7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von                                   7.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus. 

Da die Stadtverwaltung an den gesetzlichen Feiertagen am 1. Mai, 9. Mai und am 20. Mai 2024 geschlossen ist, wurde der Veröffentlichungszeitraums über die gesetzliche Frist hinaus verlängert.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann per E-Mail an bauleitplanung@haiger.de oder schriftlich bzw. zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Kalteiche“ (Teilaufhebung) abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Haiger personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle.

Haiger, den 20. April 2024

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister