Feuerwehr

Die Feuerwehr in Haiger und den Stadtteilen

Die Feuerwehr der Stadt Haiger besteht aus 12 Feuerwehren mit 298 aktiven ehrenamtlichen Mitgliedern. Weiterhin beschäftigt die Stadtverwaltung Haiger zusätzlich 6 hauptberufliche Kräfte, welche sich der Verwaltung sowie der Technik der Feuerwehren der Stadt Haiger annehmen.

Bereits seit einigen Jahren nimmt die Feuerwehr Haiger - Mitte überörtliche Aufgaben im Lahn-Dill-Kreis war. Zum einen wird ein Autobahnabschnitt von 17 km (BAB 45) betreut, welche über die Landesgrenze Hessen hinaus reicht, aber auch die Besetzung und Betreuung des Gerätewagens Atemschutz (GW-A) des Lahn-Dill-Kreises gehört seit langem dazu.

Seit 2015 wurden die überörtlichen Aufgaben durch die Einführung des interkommunalen Löschwasserkonzepts im Lahn-Dill-Kreises erweitert. Hierfür wurde bei der Feuerwehr Haiger ein Abrollbehälter Wasser (10.000L) mit einem weiteren Wechselladerfahrzeug stationiert.
Durch den Katastrophenschutz des Lahn-Dill-Kreises wurde ein zweiter Abrollbehälter Wasser (10.000L) beschafft, welcher durch das bereits vorhandene Wechselladerfahrzeug der Feuerwehr Haiger befördert wird.

Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr leisten ihren Dienst freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Stadt Haiger. Sie sind bereit, 24 Stunden am Tag, für die Sicherheit der Bürger einzutreten und müssen nicht selten ihr Knowhow unter Beweis stellen welches sich jeder Einzelne in den regelmäßigen Übungen und auf Lehrgängen an der Lahn-Dill-Feuerwehrschule oder der Hessischen Landesfeuerwehrschule angeeignet hat.

Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist unentgeltlich. Bei längeren Abwesenheiten von der Arbeit, bei Einsätzen oder während des Besuchs von Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule, wird der Verdienstausfall ersetzt.

  • WIR BRAUCHEN VERSTÄRKUNG

    Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst:

    Für die Übernahme des Ehrenamtes muss man gemäß dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz HBKG) geistig und körperlich sowie persönlich geeignet sein. Die gesundheitliche Eignung wird in einer Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung festgestellt. Eine dem anspruchsvollen Feuerwehrdienst entsprechende körperliche Grundfitness sollte vorhanden sein. In den aktiven Feuerwehrdienst dürfen nur Person aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben.

    Der Feuerwehrdienst endet mit dem 60. Lebensjahr, auf Antrag des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen kann der Dienst über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus bis zum 65. Lebensjahr verlängert werden.

    Aktive Feuerwehrangehörige versehen hoheitliche Aufgaben und sind dafür mit speziellen Rechten und Pflichten ausgestattet. So ist zwar der Eintritt in die Feuerwehr freiwillig, die Teilnahme an Ausbildungen und Übungen und die Mitwirkung im Einsatz sind Pflichten.

    Ein Mitglied der Einsatzabteilung soll im Jahr 40 Ausbildungsstunden absolvieren. Bei Alarm sollen die Aktiven sofort erscheinen.