Hausmüll in städtischen Abfalleimern


Mit einem ungewöhnlichen Phänomen haben die Haigerer Ordnungspolizisten sowie die Mitarbeiter des Bauhofs seit einigen Wochen zu tun: Täglich entdecken sie zahlreiche Plastikbeutel mit Hausmüll in städtischen Mülleimern.

„Das hat etwa im November 2020 begonnen“, weiß Ordnungspolizist Eike Estevez Kring: „Betroffen sind die Obere Hauptstraße, die Isabellenstraße und die komplette Innenstadt.“ Nahezu täglich sind die öffentlichen Abfallbehälter mit Essensresten gefüllt. „An einem Tag waren es 17 Plastiktüten“, weiß Bauhof-Leiter Daniel Beeck, dessen Kollegen sich regelmäßig um die knapp 400 öffentlichen Abfallbehälter in der Kernstadt und den 13 Stadtteilen kümmern. Vermutlich werden die Mülleimer nachts gefüllt.

Der Speiseabfall zieht Ratten und Ungeziefer an

Von städtischer Seite ist das nicht gewünscht. „Diese Art der Abfallentsorgung belastet den Geldbeutel der Gemeinschaft, das sind Entsorgungskosten, die nicht sein müssen“, erklärt Bürgermeister Mario Schramm. Außerdem ist es verboten, denn Haus- oder Gewerbemüll muss über die eigenen Tonnen entsorgt werden.

Die Ordnungspolizisten vermuten, dass hier versucht wird, die mengenabhängigen Zahlungen an den Müllentsorger auf Kosten der Allgemeinheit zu reduzieren.

Aus Sicht der Stadt ist das ein großes Problem, denn die Mülleimer sind immer brechend voll und müssen deutlich öfter als ohnehin geleert werden. Außerdem sind Speisereste Biomüll und ziehen Ratten und Ungeziefer an.

„Wir können nur an die Bevölkerung appellieren, ihren Müll über ihre eigenen Abfallbehälter zu entsorgen. Alles andere ist unsozial und unsolidarisch, weil dann der private Müll auf Kosten der Allgemeinheit entsorgt wird“, sagte Rathaus-Chef Mario Schramm. Die Ordnungspolizisten haben derzeit ein besonderes Auge auf die Innenstadt, um festzustellen, wer die Müllsäcke unberechtigterweise in die städtischen Eimer steckt.

Ein solches Verhalten ist übrigens kein Kavaliersdelikt. Laut Gefahrenabwehrverordnung der Stadt wird eine solche illegale Müllentsorgung als Ordnungswidrigkeit behandelt und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden.