Der Magistrat der Stadt Haiger bittet darum, bei so genannten Urnen-Wiesengräbern (Foto) den Grabschmuck zu entfernen, weil dieser die turnusgemäßen Mäharbeiten behindert. Wie der Magistrat nach einer Ortsbegehung mitteilte, ist bei Urnen-Wiesengräbern vertraglich geregelt, dass kein Grabschmuck erlaubt ist, da beim Mähen der Flächen über die Grabplatten gefahren werden muss.
Die Steinplatten auf den Gräbern sind höhengleich verlegt, damit die von der Stadt Haiger beauftragte Firma die Flächen mit einem Rasenmäher mähen kann. „Wenn Grabschmuck auf den Wiesengräbern liegt, muss er von den Firmen entfernt und nachher wieder draufgelegt werden - das wird der Stadt in Rechnung gestellt“, heißt es in einer Pressemeldung der Stadtverwaltung.
Alternativ werde jede Grabplatte mit einem Fadenmäher freigeschnitten - das führe dazu, dass auf den hinterlegten Sachen Grasreste verbleiben, was von den Nutzungsberechtigten bemängelt werde.
Bei Wiesen-Urnengrabstätten ist klar geregelt, dass das Ablegen von Blumenschmuck, Vasen, Andenken nicht erlaubt ist (Friedhofsordnung § 36, Nr. 8).
Mähkante muss eingehalten werden
Ähnliche Regelungen gelten bei Wiesensargflächen. Hier ist rund um die Grabplatten eine Mähkante von etwa zehn Zentimetern vorzusehen. Blumenschmuck in Pflanzschalen und Vasen darf nur innerhalb der Gesamtabdeckungsfläche (Grabplatte) des Grabmals aufgestellt werden. Das Ablegen von Gegenständen auf den Wiesenflächen ist nicht gestattet (Friedhofsordnung § 36, Nr. 7).
„Die Regelungen gelten schon seit Jahren, aber es wurde festgestellt, dass sich viele Bürger nicht daran halten“, erklärt die Stadtverwaltung.
Der Magistrat weist noch einmal auf die Regelungen hin und erinnert an die Friedhofsordnung, die im Internet zu finden ist (§ 36, www.haiger.de/rathaus-politik/buergerservice/ downloads-formulare). Grabschmuck ist bis zum 13. August zu entfernen. Grabschmuck, der bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt wurde, wird von städtischen Mitarbeitern entsorgt.