"Aufholen nach Corona"


Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen beiden Jahren viele Einschränkungen gefordert. Vor allem Kinder und Jugendliche haben stark darunter gelitten. Viele geliebte Aktivitäten konnten aufgrund der Kontaktbeschränkungen und des Lockdowns nicht ausgeführt werden. Nun soll das Programm „Aufholen nach Corona“ den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, diese Aktivitäten nach langem Verzicht nachzuholen.  

Anbieter solcher Aktivitäten können nun einen Antrag auf Förderung stellen. Für das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ wurde eine Fristverlängerung bekanntgegeben, sodass nun Maßnahmen bis zum 29. Oktober gefördert werden können.

Gefördert werden Angebote für Kinder und junge Menschen 

Antragsberechtigt bei dem Förderprogramm des Hessischen Sozialministeriums sind alle Träger der Jugendhilfe, kommunale Träger, Vereine, Verbände und Jugendorganisationen aus dem Lahn-Dill-Kreis. Gefördert werden die Kosten für Angebote für Kinder und junge Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten, Kosten für Unterkünfte oder Verpflegung. Pro Maßnahme werden maximal 75 Prozent der Netto-Gesamtkosten gefördert, höchstens jedoch 400 Euro. Interessierte können im Voraus ihrer Veranstaltung einen Antrag auf der Haigerer Homepage www.haiger.de stellen – förderfähig sind Aktionen, die im Zeitraum bis zum 29. Oktober liegen. Eine Vorlage ist zu finden unter der Rubrik „Rathaus und Politik“ (Bürgerservice - Downloads und Formulare - Vereine). Diese ist auszufüllen und an den Magistrat der Stadt Haiger  zu schicken (Adresse siehe Antragsformular). Die E-Mail -Adresse lautet kulturamt@haiger.de.