Der Grabstein-TÜV ist unterwegs


Wenn Besucher von Friedhöfen im Moment am Grabstein ihrer Angehörigen einen grellroten Aufkleber vorfinden, dann hat das nichts mit Vandalismus zu tun. Die Aufkleber stammen von der Stadtverwaltung und weisen darauf hin, dass die Grabsteine nicht mehr standsicher genug sind und überprüft (bzw. befestigt) werden müssen.

Auch in diesem Jahr ist der so genannte „Grabstein-TÜV“ wieder auf den Friedhöfen unterwegs und prüft, ob die Steine „dem Druck standhalten“. Die Standfestigkeit der Grabsteine wird in der Kernstadt und den Stadtteilen kontrolliert.

Die Standsicherheit leidet unter Einflüssen durch die Witterung

 „Witterungseinflüsse oder ein nicht fachgerechter Aufbau der Male, können die Standsicherheit in Mitleidenschaft ziehen“, erklärt Dominik Basseng vom städtischen Fachdienst Friedhofswesen. Um Unfälle durch umstürzende Grabsteine - wie sie in anderen Kommunen bereits vorgefallen sind - zu vermeiden, werden diese regelmäßig überwacht. Dafür gibt es einmal jährlich eine Prüfung, vergleichbar mit einem „TÜV“.

Hierbei wird durch eine konstante Druckeinwirkung getestet, ob die Grabsteine stabil genug stehen. „So kümmern wir uns Jahr für Jahr um mehr als 5000 Gräber“, erklärt Dominik Basseng, der derzeit mit Linea Buhl auf Friedhöfen in der Kernstadt und den Stadtteilen unterwegs ist. Beide zeigten sich erfreut, dass relativ wenige Grabmale bemängelt werden mussten.

Vor allem auf dem großen Friedhof der Kernstadt kann das Überprüfen der Gräber schon eine Weile dauern. Und nicht immer scheint die Sonne...

Roter Aufkleber warnt vor nicht standsicheren Malen

Nicht standsichere Grabmale werden von den städtischen Bauamtsmitarbeitern mit dem roten Aufkleber gekennzeichnet. Dieser warnt die „Nutzungsberechtigten“ des Grabes und bittet die Angehörigen darum, die Grabsteine durch Fachkräfte befestigen zu lassen.

Nach drei Monaten (spätestens 31. August) erfolgt eine Nachprüfung der Grabstätten. Falls die Standfestigkeit der Grabsteine nicht verbessert wurde, werden diese Grabmale auf Kosten der Angehörigen durch die Friedhofsverwaltung „umgelegt“. „Das machen wir nicht gerne, aber wir sind aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet“, erklärt Basseng.