Fassadensanierung wird gefördert


Private Hausbesitzer in Haiger und den Stadtteilen können bei der Sanierung ihrer Fassade finanziell unterstützt werden. Das hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Haigerer Innenstadt wurde in das auf zehn Jahre angelegte Förderprogramm „lebendige Zentren“, aufgenommen. Zudem sollen nach dem Wunsch des Parlaments auch die Stadtteile in den Genuss der Förderungen kommen. Durch die Mitfinanzierung des Bundes und Landes Hessen ist es der Stadt möglich, die Attraktivität der Kernstadt als Wohnstandort und attraktives Lebensumfeld für alle Generationen zu erhöhen. Die Förderung der Fassadensanierung kann frühestens ab dem 1. Januar 2021 beantragt werden. 

„Unser Ziel ist es, eine Verbesserung des Stadtbildes gemeinsam mit den Eigentümern der Bestandsimmobilien herbeizuführen, um Gesamt-Haiger für alle Mitbürger noch lebenswerter zu gestalten und das Erscheinungsbild auch für Besucher und Touristen nachhaltig zu verbessern“, sagte Bürgermeister Mario Schramm. 

Förderprojekt von Bund, Land und Stadt Haiger 

Das Programm Fassadensanierung ist ein gemeinsames Förderprojekt von Bund, Land Hessen und der Stadt Haiger. Gefördert werden können investive Maßnahmen, die im Sinne dieser Richtlinie und gemäß der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung („RiLiSE“) förderfähig sind. Zudem werden investive Maßnahmen außerhalb des Förderungsgebiets „Aktive Innenstadt Haiger“ unter Ausschluss der Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Stadt Haiger gefördert. Zuwendungen aus dem Programm „Fassadensanierung“ - für die Kernstadt und die Stadtteile gültig - werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus Bundes- und Landesförderung und/oder aus dem kommunalen Haushalt gewährt. Die Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch nicht mehr als 10.000 Euro je Objekt. Es können nur Projekte gefördert werden, für die nicht gleichzeitig Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden. 

Förderung beträgt bis zu 60 Prozent, aber nicht mehr als 10.000 Euro je Objekt 

Eine Förderung ist im Fördergebiet „Lebendige Zentren“ nur möglich, wenn vor dem Beginn der Umsetzung der Maßnahme eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadt Haiger und dem Zuwendungsempfänger geschlossen wurde. Denkmalschutzrechtliche Belange und Vorgaben sind zu berücksichtigen. Gefördert werden von Bund, Land Hessen und Stadt Haiger Maßnahmen, die innerhalb des Fördergebiets „Aktive Innenstadt Haiger“ liegen. Förderfähig sind Maßnahmen und Instandsetzungen von Fassaden mit städtebaulicher Wirkung. Hierzu zählen: 
• Erneuerung oder Instandsetzungen von Putzfassaden
• Rückbau störender Fassadenverkleidungen
• Fachwerk-Instandsetzung
• Erneuerung oder Instandsetzung von Türen, Fenstern, Fensterläden und Toren in traditionellen Ausführungen an Fachwerkgebäuden
• Hauseingänge und Zugangstreppen
• Hofräume und Vorgärten mit städtebaulicher Wirkung (zur Straße orientiert)
• Rückbau von Werbeanlagen, mit einer zehnjährigen Bindungsfrist 

Der Antrag kann in der Verwaltung der Stadt Haiger gestellt werden: Stadt Haiger – Der Magistrat, Fachbereich III.6, Marktplatz 7, 35708 Haiger Ansprechpartner für Interessierte ist Markus Georg aus dem städtischen Bauamt (Telefon 02773/811-103; markus.georg@haiger.de). Über ihn sind auch detaillierte Ausschreibungsunterlagen anzufordern. Anträge können frühestens am 1. Januar 2021 eingereicht werden. Weitere Informationen zum „Lebendige Zentrum“ gibt es unter www.haiger2030.de Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit von Maßnahmen trifft der Magistrat nach Vorgabe der Richtlinie des Anreizprogramms Fassadensanierung der Stadt Haiger. Die Stadt behält sich vor, die verfügbaren Mittel auf Grundlage einer Prioritätensetzung zu vergeben.