Grundsteuer wird neu geregelt 


Die Grundsteuer wird neu geregelt und für alle Grundstücke im gesamten Bundesgebiet sind neue Bemessungsgrundlagen zu ermitteln.
Verantwortlich für die neue Regelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherigen jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte für Grundstücke künftig nicht mehr für die Grundsteuer verwendet werden dürfen.

Für die Umsetzung der Reform sind Kommunen und Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Abgabe hat in elektronischer Form über das Programm ELSTER (www.elster.de) zu erfolgen. Sollten Bürger keine Möglichkeit haben, die Erklärung elektronisch zu übermitteln, so kann diese auch über den ELSTER-Zugang von Angehörigen (z. B. Kinder) abgegeben werden.

Für die elektronische Abgabe der Erklärung haben die Bürger vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Ansprechpartner ist ausschließlich das zuständige Finanzamt. Nachdem das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, wird die Stadt ab dem Jahr 2025 erstmals die Grundsteuer auf dieser neuen Grundlage erheben.

Ansprechpartner bei Fragen ist das Finanzamt!

Die Neubewertung der Grundstücke muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Nähere Erläuterungen zur Grundsteuerreform bieten die Hessischen Finanzämter und können unter www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform nachgelesen werden. Das Land Hessen beabsichtigt, dass alle Grundstücksbesitzer ab dem 15. Juni 2022 alle Grundstücksdaten auf einer separaten Webseite online und kostenfrei abrufen können. Darüber hinaus steht für Fragen zur Grundsteuerreform ein Online-Forum mit Chatfunktion zur Verfügung (www.steuerchatbot.de).

Aktuelle Neuigkeiten und Hinweise zum Thema werden ebenfalls auf der Haiger-Homepage unter www.haiger.de und in "Haiger heute" zur Verfügung gestellt.