Plexiglasscheiben sorgen für ausreichend Schutz


In den vergangenen Tagen haben mehrere Bürger ihre Besorgnis hinsichtlich der Hygienemaßnahmen in verschiedenen Geschäften kundgetan. Thematisiert wurde, dass das Personal keinen Mund-Nasen-Schutz im Laden trage und somit ein Verstoß gegen die Auflagen vorliege. Das Ordnungsamt der Stadt Haiger weist jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen eine Plexiglasscheibe angebracht wurde, die ebenfalls für den notwendigen Schutz sorge. 

„Das Personal ist hinter einer Plexiglasscheibe ausreichender Größe nicht dazu verpflichtet, zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Wenn das Personal jedoch z.B. Regale einräumt und dafür den Bereich hinter dem Spritzschutz verlässt, dann gilt auch für die Mitarbeiter die Maskenpflicht. Für die Kunden besteht die Maskenpflicht für den kompletten Aufenthalt in den Geschäften“, so Timo Dietermann, Fachdienstleitung „Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe“.