Bundestagswahl am 26. September


Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis über das materielle Wahlrecht des Wahlberechtigten.

Der Inhaber eines Wahlscheins kann ...     

· am Wahltag seine Stimme in einem beliebigen Wahllokal seines Wahlkreises abgeben, in dem der Wahlschein ausgestellt wurde oder

· durch Briefwahl wählen.

Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen möchte, erhält auf Antrag von der zuständigen Wahlbehörde einen Wahlschein.

Aufgrund der Corona-Pandemie wird empfohlen, von der Briefwahl Gebrauch zu machen.


Wie kann ein Wahlschein beantragt werden?

Zwischen dem 16. August und dem 5. September 2021 werden Sie per Post eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sie können die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und unterschrieben an die dort aufgedruckte Adresse zurücksenden. Sie erhalten dann per Post alle notwendigen Unterlagen zur Briefwahl.

Weiterhin kann der Wahlschein auch formlos per E-Mail an wahlamt@haiger.de oder per Post (Stadt Haiger - Wahlamt - Marktplatz 7 - 35708 Haiger) beantragt werden. Hierzu benötigen wir folgende Daten von Ihnen:

·  Name und Vorname

·  Geburtsdatum

·  Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

·  Wenn bereits aus der Wahlbenachrichtigung bekannt: die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich! 

Sie können auch folgendes Online-Formular - in der Zeit vom 16. August bis zum 22. September 2021 - ausfüllen und erhalten dann ebenfalls alle notwendigen Unterlagen zur Briefwahl per Post: