Wenn der süße Waschbär zum Problembär wird


„Oh, ist der niedlich“ – keine Frage, Waschbären sind putzige Gesellen, aber sie können sich ganz schnell zu „Problembären“ entwickeln. Der Waschbär hat sich in den letzten Jahren explosionsartig vermehrt und richtet enorme Schäden an Gebäuden, Grundstücken und Gartenanlagen an. Zum Beispiel, wenn er in Dachstühlen Dämm-Material von den Decken reißt oder mit ihrem Kot das ganze Dachgeschoss verschmutzt. „Wir bekommen im Rathaus fast täglich Anfragen von Bürgern, die einen Waschbären im Hof, im Haus oder schlimmstenfalls unterm Dach haben“, sagt Frank Zielberg vom städtischen Fachdienst Forst- und Jagdangelegenheiten: „Das Waschbär-Problem ist definitiv in Haiger angekommen.“ In der Kernstadt und den Stadtteilen sorgten die Tiere immer wieder für Ärger: „Und die Bürger wissen oft nicht, wie sie mit dieser ‚Plage‘ umgehen sollen.“

Aus diesem Grund haben Zielberg und „Haiger heute“ einige Tipps zusammengetragen, die Haus- und Grundstückseigentümer kennen sollten.

Haus und Hof sind im Rechtssinne ein „befriedeter Bezirk“. Dazu zählen Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, sowie Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein Wohngebäude anstoßen und durch Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind. In diesen Bereichen dürfen Beutegreifer – also auch Waschbären - grundsätzlich gefangen oder getötet werden.

Was so einfach klingt, ist aber kompliziert. Die Jagd mit der Schusswaffe ist nicht erlaubt. Alle, die eine Falle aufstellen wollen, müssen einen „anerkannten Fangjagdlehrgang (§ 19 Absatz 2 Hessisches Jagdgesetz) absolviert haben. „Nur wenige Bürger verfügen über dieses Fachwissen, die meisten benötigen eindeutig die Hilfe eines sogenannten Jagdausübungsberechtigten“ oder eines Fachunternehmens (geprüfter Schädlingsbekämpfer).

Ausschließlich Lebendfanggeräte

Es dürfen ausschließlich Lebendfanggeräte verwendet werden; Totfanggeräte sind in Hessen verboten. Waschbären dürfen ausschließlich mit einer Schusswaffe getötet werden (§ 31 Absatz 3 Hes. Jagdverordnung). Es ist auch nicht erlaubt, den gefangenen Waschbären an einem anderen Ort wieder freizulassen, da es sich um eine invasive Art handelt. Ein gefangener Waschbär muss also entweder mit einer Schusswaffe getötet oder bis zu seinem Lebensende in Gefangenschaft gehalten werden.

Weibliche Tiere dürfen während der Schonzeit vom 1. März bis zum 31. Juli auch im befriedeten Bereich nicht getötet werden. Dies bedeutet, dass sie, so paradox das klingt, vor Ort wieder freigelassen werden müssen.

„Unser Tipp ist, dass die Bürger ihr Mögliches tun sollten, um grundsätzlich zu verhindern, dass der Waschbär überhaupt auf ihre Grundstücke oder in ihre Häuser kommt“, sagt Frank Zielberg: „Man muss wissen, dass Waschbären nicht nur niedlich sind, sondern auch Krankheiten übertragen. Das ist sehr gefährlich.“

Die Experten raten den Hausbesitzer, kein Katzenfutter, Vogelfutter (Meisenknödel) oder Essensreste vor der Tür zu lagern. Außerdem sollten sie Mülltonnen, Katzenklappen und Kompostbehälter sichern, damit Waschbären keinen Zugang zu Futter haben.

Es gibt auch Jagdexperten, die das Ausbringen von unangenehme Gerüchen - wie Lavendel oder Mottenkugeln - empfehlen, um Waschbären zu vertreiben. Auch Hausmittel wie laute Geräusche, Licht oder Ultraschallgeräte können helfen, Waschbären abzuschrecken. Hilfreich sind auch abendliche Rundgänge auf dem Dachboden sowie laute Musik.

Wie groß die Probleme mit den 1934 von Reichsmarschall Hermann Göring persönlich am nordhessischen Edersee angesiedelten Tieren sind, verdeutlicht eine Zahl. Allein im Jagdjahr 2023/2024 wurden in Deutschland über 200.000 Waschbären getötet. Und dennoch vergeht fast kein Tag, an dem nicht im Haigerer Rathaus das Telefon klingelt, weil einer der flauschigen Gesellen irgendwo sein Unwesen treibt.

Kontakt: Frank Zielberg (Tel. 02773/811-160; frank.zielberg@ haiger.de)

Verfasst mit Informationen des Hessischen Jagdverbandes.