Der Magistrat
der Stadt Haiger
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan „Vom Aubach bis zur Kreuzgasse“, Gemarkung Haiger im Verfahren gem. § 13 a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung (ohne Durchführung einer Umweltprüfung)
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Magistrat der Stadt Haiger hat in seiner Sitzung am 30.06.2025 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Vom Aubach bis zur Kreuzgasse“, Gemarkung Haiger, sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,96 ha und betrifft Flächen in den Fluren 3, 4 und 24 der Stadt Haiger.
Der räumliche Geltungsbereich ist begrenzt,
im Norden: durch die Bebauung nordwestlich der „Kreuzgasse“,
im Osten: durch das rechte Aubachufer und nördlich der Straße „Hinterm Graben“ sowie der „Kühlhausstraße“,
im Süden: durch die nördliche Grenze der „Aubachstraße“ bzw. der „Burgstraße“,
im Westen: durch die westliche Grenze der „Kreuzgasse“ und die nördliche Grenze der „Hauptstraße“ und die westliche Grenze der „Mühlenstraße“.

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung:
- einer „Öffentlichen Grünfläche - Multifunktionsfläche" in den Bereichen „Steigplatz“, „Schmiedegassenparkplatz“ und „Karl-Löber-Platz“,
- einer „Öffentlichen Grünfläche - Spielplatz“ im Bereich der Mühlenstraße (Teilfläche Parkplatz),
- „Kerngebiet (MK)“ in den Bereichen der bestehenden Bebauung.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren gem. § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Umweltbezogene Stellungnahmen zu den Themenkomplexen:
a. Verbesserung für den Aufenthalt in der Innenstadt und das innerstädtische Klima,
b. Hinweis zu Neuordnung und Festsetzung von Grünflächen,
c. Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung,
d. Hinweise zum Artenschutz und Uferbereich des Aubachs,
e. Hinweise zu Altlasten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und allen zugehörigen Unterlagen wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von Montag, dem 07. Juli 2025, bis Freitag, dem 08. August 2025, auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/ sowie im Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Es sind keine Gründe bekannt, die eine längere Auslegungsfrist erfordern.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, am Empfang im Foyer (Erdgeschoss), während der Dienststunden:
Montag bis Mittwoch von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, am Empfang im Foyer (Erdgeschoss), oder per E-Mail an bauleitplanung@haiger.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplan „Vom Aubach bis zur Kreuzgasse“ abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Haiger personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle.
Haiger, den 05.07.2025
Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister