Überfahrhilfen bitte entfernen


Bürger aus Haiger und den Stadtteilen, an deren Grundstückszufahrten Überfahrhilfen angebracht sind, werden gebeten, diese unverzüglich zu entfernen. „Die Rampen“ stellen ein Verstoß gegen das Straßengesetz sowie die Straßenverkehrsordnung dar. Bei Nicht-Einhaltung kann gegen den Verursacher ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. 

Auffahrrampen können durch Winterdienstfahrzeuge weggeschleudert werden

Laut Straßenverkehrsordnung ist ein Anbringen von Gegenständen in den öffentlichen Verkehrsraum untersagt. Die Auffahrrampen (aus Metall, Holz oder Gummi) an Grundstückszufahrten können durch Winterdienstfahrzeuge weggeschleudert werden und Schäden an Fahrzeugen, Einrichtungen und Gegenstände anrichten und im schlimmsten Falle Personen verletzen. Außerdem werde durch die Überfahrhilfen die ordnungsgemäße Entwässerung in der Straßenrinne verhindert.  Der Fachdienst Allgemeine Ordnungsangelegenheiten appelliert an die Bürger, die angebrachten Überfahrhilfen zu entfernen. „Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, so muss letztendlich mit der Einstellung der Straßenräumung durch Winterdienstfahrzeuge gerechnet werden“, erklärte der Fachdienst in einer Pressemitteilung.