23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haiger (Bereich „Erweiterung Sportanlagen Haarwasen“), Gemarkung Haiger


23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haiger
(Bereich „Erweiterung Sportanlagen Haarwasen“), Gemarkung Haiger
Hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Rechtswirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat die o. g. Flächennutzungsplan-Änderung festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Die Flächennutzungsplan-Änderung wurde mit dem in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich genehmigt.

Abb.: Geltungsbereich der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes


Die Flächennutzungsplan-Änderung wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der Flächennutzungsplan-Änderung ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Die Flächennutzungsplan-Änderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Öffnungszeiten die Unterlagen im Rathaus 35708 Haiger, Marktplatz 7, Zimmer 4,03 zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. 

Diese Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Haiger und dem Internetportal des Landes Hessen eingesehen und heruntergeladen werden.

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                      Haiger, 24.05.2025