Bekanntmachung über den Beschluss und die Einsichtnahme des Umlegungsplanes (gemäß § 69 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))


Magistrat der Stadt Haiger
Marktplatz 7
35708 Haiger
(Umlegungsstelle)


Im Umlegungsverfahren

                                                                                                              Gemarkung Rodenbach (1376),
                                                                                     Verfahrensgebiet „Über dem Kirlenweg/Faulcheswies“

 ist der Umlegungsplan, bestehend aus dem Umlegungsverzeichnis und der Umlegungskarte, nach § 66 Abs.1 BauGB durch Beschluss der Umlegungsstelle vom 22.03.2021 aufgestellt worden.

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, (§ 69 Abs.2 BauGB) kann den Umlegungsplan beim Magistrat der Stadt, Rathaus, Marktplatz 7, Zimmer Nr. 3.02 in 35708 Haiger, während der allgemeinen Dienststunden einsehen.

Die Einsichtnahme ist aus Sicherheitsgründen während der Corona-Pandemie nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 02773 811-184 möglich, da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Ausbreitungsrisikos des sog. Corona-Virus nur nach telefonischer Rücksprache und durch jeweils eine Person betreten werden dürfen.
Wir bitten um Beachtung der derzeit gültigen Abstands- und Hygienebestimmungen.

Das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung ist obligatorisch, wofür die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis gebeten werden.

Weiterhin wird hiermit bekanntgemacht:
Allen Beteiligten am Umlegungsverfahren wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan gem. § 70 Abs. 1 BauGB zugestellt.

Der Magistrat der Stadt wird den Zeitpunkt, an dem der Umlegungsplan unanfechtbar wird, ortsüblich bekanntmachen.


Haiger, den 03.04.2021

Magistrat der Stadt Haiger

gez. Schramm (Bürgermeister)                                                  gez. Pulfrich (Erster Stadtrat)