Seniorentaxi

Das Seniorentaxi

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es für Haiger und die 13 Stadtteile das „Seniorentaxi".

Das Seniorentaxi soll ohne zeitliche Einschränkungen und auch für Fahrten innerhalb der Stadtteile genutzt werden können. So kann das Seniorentaxi den Nutzern nicht nur für Arztbesuche oder Einkaufsfahrten, sondern auch darüber hinaus zur Teilnahme am kulturellen, gesellschaftlichen, oder dem Vereinsleben dienen. 

  • Beantragung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung des Seniorentaxis

    Senioren ab 67 Jahren oder Schwerbehinderte, die ihren Wohnsitz in der Stadt Haiger haben, können bei der Stadt einen Berechtigungsausweis für die Nutzung des Seniorentaxis beantragen - die Berechtigungskarte wird unentgeltlich ausgestellt. 

    Wenn Sie im Rathaus der Stadt Haiger einen Berechtigungsausweis für die Nutzung des Seniorentaxis beantragen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    - ein Lichtbild für den Ausweis
    - Personalausweis
    - Die Schwerbehinderteneigenschaft ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen „G“, „aG“ oder „B“ nachzuweisen.

  • Wie vereinbare ich einen Termin beim Seniorentaxi? Welche Fahrten werden gefördert?

    Die Mietwagenbetreiber lassen sich den Berechtigungsausweis sowie den Personalausweis zeigen und die Fahrgäste müssen dann einen Mitfahrschein ausfüllen (entsprechende Vordrucke haben die Taxi-/Mietwagenbetreiber vorrätig).

    Gefördert werden ausschließlich Fahrten mit den teilnehmenden Taxi-/Mietwagenunternehmen innerhalb des Gebietes der Stadt Haiger. Darüber hinaus werden Fahrten zum Kranken-/ Ärztehaus nach Dillenburg und anderen Ärzten in den an das Stadtgebiet Haiger angrenzenden Kommunen gefördert. 

  • Wie erfolgt die Abrechnung der vergünstigten Fahrt?

    Die Stadt Haiger gewährt einen Zuschuss in Höhe von 50% des Fahrpreises für Seniorinnen und Senioren sowie Schwerbehinderte, jedoch maximal 25,00 Euro je Fahrt. 

    Der Mietwagenbetreiber rechnet den Fahrpreis ab und zieht den 50%-Zuschuss der Stadt ab, sodass der Fahrgast effektiv nur den halben Fahrpreis zahlt. Um die Zahlung der zweiten Hälfte des Fahrpreises kümmert sich das Mietwagenunternehmen, das die Mitfahrscheine im Rathaus vorlegt.