Termine, Termine, Termine: Manchmal schafft man es einfach nicht, persönlich ins Wahllokal zu gehen, um seine Stimme abzugeben. Aber das ist nicht tragisch, denn es gibt die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Das ist ganz einfach.
Wahlbenachrichtigungen
Für die Wahlen (Kommunal, Bürgermeister und Ausländerbeirat) am 15. März erhalten alle Wahlberechtigten bis spätestens zum 22. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Darauf sind folgende Daten enthalten:
- Familienname, Vorname(n), Wohnung des Wahlberechtigten
- Wahlraum mit Kennzeichnung, ob der Zugang barrierefrei ist
- Wahlzeit
- Nummer, unter der der Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen ist
- Die Aufforderung, die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, als Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, bei der Wahl mitzubringen
- Die Belehrung, dass die Wahlbenachrichtigung einen Wahlschein nicht ersetzt und daher nicht zur Wahl in einem anderen als dem angegebenen Wahlraum berechtigt
- Die Belehrung, dass jeder Wahlberechtigte sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann
- Einen Hinweis, wo Informationen über barrierefreie Wahlräume zu erhalten sind, sowie die Belehrung über die Beantragung eines Wahlscheins und die Übersendung von Briefwahlunterlagen.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Zur Beantragung von Briefwahl ist grundsätzlich ein Antrag beim Wahlamt im Haigerer Rathaus zu stellen. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Wahlbenachrichtigung enthalten, die dem Wahlberechtigten per Post zugestellt wird. Der Antrag kann formlos – persönlich im Rathaus oder schriftlich – gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings nicht möglich. Zur Identifizierung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin benötigt das Wahlamt den Familiennamen, den/die Vornamen und das Geburtsdatum.
Auch ohne vorherige Zustellung der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen durch Brief, Telefax oder E-mail beantragt werden. Der Antrag kann direkt vor Ort gestellt werden und die Briefwahlunterlagen können im Rathaus ausgefüllt werden, da eine Wahlkabine und Wahlurne vorhanden sind. Zur Beantragung ist ein gültiges Ausweispapier erforderlich.
Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, 18 Uhr, eingeht. Er kann auch im Rathaus (und nur dort! – nicht im Wahllokal) abgegeben werden.
Briefwahl online beantragen
Ebenfalls besteht die Möglichkeit, einen Antrag zur Briefwahl online zu stellen. Das gilt für alle angesetzten Wahlen am 15. März. Hier geht es zum Antrag: OLIWA - Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines - Wahl- bzw. Abstimmungsschein
