Abwasserbeseitigung
Die Stadt Haiger betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung. Zu diesem Zweck gibt es ein etwa 200 Kilometer langes Kanalnetz und eine Kläranlage. In dem Kanalnetz befinden sich 30 sogenannte unterirdische Entlastungsanlagen, in denen bei starkem Regenwetter das ankommende Mischwasser in Richtung Kläranlage und Gewässer aufgeteilt wird. Dazu kommen noch zwei Schmutzwasserpumpwerke und neun Regenrückhaltebecken. Das Abwasser aus dem Stadtteil Sechshelden fließt zur Kläranlage nach Dillenburg und wird dort gereinigt.
Das Haigerer Kanalnetz in der Übersicht
Die Gebühren kurz erklärt
„Was, wie, wo, ...“ in den Kanal eingeleitet werden darf, was es kostet, wer zuständig ist, wer haftet, etc. ist in der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Haiger geregelt (siehe DOWNLOADS).
Abwassergebühr (Auszug aus der EWS)
Schmutzwassergebühr (Stand 1.1.2026)
Auszug aus der aktuellen Entwässerungssatzung § 26 Abs.1:
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 3,13 EURNiederschlagswassergebühr (Stand 1.1.2026)
Auszug aus der aktuellen Entwässerungssatzung § 24 Abs.1:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt;
pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,40 EUR jährlich erhobenGebühr zur Leerung von Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen (Stand 1.1.2026)
Auszug aus der aktuellen Entwässerungssatzung § 28 Abs.1 f:
(1) Die Gebühr für das Abholen von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben beträgt pro Abholvorgang 390,00 EUR.
(2) Gebührenmaßstab für das Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe.Die Gebühr beträgt pro angefangenem m³
Schlamm aus Kleinkläranlagen 25,00 EUR,
Abwasser aus Gruben 1,90 EUR.Downloads
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