Bauleitplanung der Stadt Haiger

18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „An der Straße“), Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger

18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „An der Straße“), Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach

hier:  Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes)

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt hat die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „An der Straße“), Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach festgestellt und dem Regierungspräsidium gemäß § 6 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Verfügung vom 11.08.2025 mit dem in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich genehmigt.

 

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung rechtswirksam.

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 6 (5) BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind derzeit:

  • Montag – Mittwoch: 07:00-12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:00-12:30 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:00-12:00 Uhr

Die o.g. Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/flaechennutzungsplan/ sowie im Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Jedermann kann diese Planung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. 

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                   
Haiger, 30. August 2025