Bauleitplanung der Stadt Haiger

Bebauungsplan "An der Straße", Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger

Bebauungsplan "An der Straße", Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach

hier:    a)   Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
            b)  Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO (Inkrafttreten der Satzung)

 

a) Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat den Bebauungsplan "An der Straße", Gemarkungen Allendorf und Haigerseelbach für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich am 25.06.2025 als Satzung beschlossen.


Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatzes 4 BauGB für die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen des oben genannten Bebauungsplanes in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.

Dem Bebauungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise beigefügt, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der Bauleitplanung berücksichtigt wurden. Es sind die Gründe enthalten, weswegen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Der Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 (3) BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.

Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind derzeit:

  • Montag – Mittwoch: 07:00-12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 07:00-12:30 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 07:00-12:00 Uhr

Die o.g. Unterlagen können auch auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/ sowie im Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Jedermann kann diese Planung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. 

b) Integrierte Orts- und Gestaltungssatzung gemäß § 91 (3) HBO

Die Festsetzungen nach § 91 Abs. 3 HBO in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB wurden als Orts- und Gestaltungssatzung beschlossen.

Diese Satzung wird mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister                                                                    
Haiger, 30. August 2025