Bekanntmachung
des besonderen Wahlleiters
der Stadt Haiger im Nachgang zur Wahl der
Stadtverordnetenversammlung am 15.03.2026
Ausscheiden eines Stadtverordneten bzw. Nachrücken
eines Stadtverordneten
- Gemäß §§ 33 und 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) -
hier: Wahlvorschlag Nr. 2 „Freie Demokratische Partei (FDP)“
1. Herr Volkmar Triesch, Hangstraße 8, 35708 Haiger hat mit schriftlicher Erklärung vom 18.03.2026 und mit Wirkung ab dem 01.04.2026 auf die Ausübung seines Mandats in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger verzichtet (§ 33 Abs. 1, Ziff. 1 KWG).
Daher rückt an seine Stelle als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen von dem FDP-Wahlvorschlag gem. § 34 KWG Herr Carsten Seelmeyer, Brombeerweg 1, 35708 Haiger in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger nach.
2. Gegen meine vorgenannte Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Haiger gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 Wahlberechtigte diesen Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir, als Wahlleiter, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Haiger, den 01.04.2026 Der Wahlleiter der Stadt Haiger
gez. Ernst