Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Haiger zur Wahl des Ausländerbeirats der Stadt Haiger am 15. März 2026


Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Haiger
zur Wahl des Ausländerbeirats der Stadt Haiger am 15. März 2026

 

Veröffentlichung des endgültigen Wahlergebnisses und der Namen
der in den Ausländerbeirat der Stadt Haiger gewählten
Bewerberinnen und Bewerber

 

  1. Der Wahlausschuss der Stadt Haiger hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2026 nach Prüfung der Wahlunterlagen das endgültige Ergebnis der Wahl zum Ausländerbeirat am 15.03.2026 im Wahlkreis Haiger ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

          Zahl der Wahlberechtigten:                                  2.017
          Zahl der Wählerinnen und Wähler:                       142
          Zahl der gültigen Stimmen:                                     602                                    
          Zahl der ungültigen Stimmzettel:                             32 

                       

2. Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

 

1.

Aktas, Furkan

160

 

5.

Erarslan, Seyit

62

2.

Tekin, Erdogan

87

 

6.

Yilmaz, Kerem

54

3.

Sari, Erdem

85

 

7.

Solak, Bekir

48

4.

Tekin, Erhan

65

 

8.

Kavak, Hüdaverdi

41

3. Für die 7 Sitze des Ausländerbeirats der Stadt Haiger sind somit folgende Bewerber gewählt:  

1.

Aktas, Furkan

 

5.

Erarslan, Seyit

2.

Tekin, Erdogan

 

6.

Yilmaz, Kerem

3.

Sari, Erdem

 

7.

Solak, Bekir

4.

Tekin, Erhan

 

 

 

4. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person des Wahl-kreises Haiger binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab dem Tage dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn mindestens 100 wahlberechtigte Personen den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzulegen. Der Einspruch ist innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Haiger, den 25. März 2026                                   Der Wahlleiter der Stadt Haiger  
                                                                                                        gez.
                                                                                                       Ernst