Bekanntmachung
über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Neubau Rudersdorfer Tunnel
1. Deckblatt
(Geschäftszeichen: 641pa/044-2022#053)
Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau des Rudersdorfer Tunnels zwischen der Gemeinde Wilnsdorf im Kreis Siegen Wittgenstein (Nordrhein-Westfalen) und der Stadt Haiger im Lahn-Dill- Kreis (Hessen). Das Bestandsbauwerk mit einer Länge von 2.652 m liegt auf dem zweigleisigen und elektrifizierten Streckenabschnitt 2800 Hagen Hbf - Haiger zwischen km 117,630 und km 120,282. Der Neue Rudersdorfer Tunnel wird mit zwei eingleisigen, elektrifizierten Tunnelröhren im Abstand von etwa 30 m zueinander mit einer Länge von jeweils 3.058 m, 70 m südwestlich des bestehenden Rudersdorfer Tunnels geplant.
Die ursprünglichen Planunterlagen haben vom 04.08.2023 bis 04.09.2023 in Wilnsdorf und vom 30.06.2023 bis 21.07.2023 in Haiger zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen. In der Zeit der Offenlage sowie der sich anschließenden Einwendungsfrist sind Einwendungen erhoben worden. Im Erörterungstermin am 23. und 24.10.2024 hat die Vorhabenträgerin die Planunterlagen erläutert und die erhobenen Einwendungen sind diskutiert worden. Die Vorhabenträgerin hat die vorgetragenen Bedenken in Teilen aufgegriffen und ein 1. Deckblatt erstellt.
Die wesentlichen Änderungen des 1. Deckblatts sind die geänderte Anbindung der Baustraße an das öffentliche Straßennetz im Kreuzungsbereich von L904 und B54, die Führung der Baustraße über den Höhenrücken, die Dimensionierung der Baustraßen im Bereich des Wacholdergebiets sowie Lage und Dimensionierung der Regenrückhaltebecken.
Das Eisenbahn-Bundesamt führt auf Antrag der DBInfraGO - ehemals: DB Netz AG, Technikportfolio Mainz/Koblenz, I.NI-MI-R-I (Vorhabenträgerin) vom 15.08.2022 für das genannte Bauvorhaben das Anhörungsverfahren nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 18a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) durch. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Städten bzw. Gemeinden Wilnsdorf und Haiger beansprucht. Für das Vorhaben wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 10.05.2023 festgestellt, dass nach §§ 5 ff. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Die Vorhabenträgerin hat die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt. Das sind insbesondere folgende Unterlagen:
- Erläuterungsbericht, Planunterlage Nr. 1
- Übersichtskarte und Übersichtslageplan, Planunterlage Nr. 2
- Lagepläne, Planunterlage Nr. 3
- Bauwerksverzeichnis, Planunterlage Nr. 4
- Grunderwerbspläne, Planunterlage Nr. 5
- Grunderwerbsverzeichnis, Planunterlage Nr. 6
- Bauwerkspläne, Planunterlage Nr. 7
- Höhenpläne, Planunterlage Nr. 8
- Querschnitte, Planunterlage Nr. 9
- Baustelleneinrichtungs- und -erschließungspläne, Planunterlage Nr. 10
- Kabel- und Leistungslagepläne, Planunterlage Nr. 11
- Spurplanskizzen, Planunterlage Nr. 12
- Trassierungslagepläne, Planunterlage Nr. 13
- Landschaftspflegerischer Begleitplan, einschließlich des Erläuterungsberichts, des Bestands- und Konfliktplans sowie des Maßnahmenplans, Planunterlage Nr. 14
- Artenschutzrechtliche Prüfung, Planunterlage Nr. 15
- FFH-Verträglichkeitsprüfung, Planunterlage Nr. 16
- UVP-Bericht, Planunterlage Nr. 17
- Schall- und Erschütterungstechnische Untersuchung, Planunterlage Nr. 18
- Wasserrechtlicher Fachbeitrag, Planunterlage Nr. 19
- Unterlage zur Hydrogeologie und Wasserwirtschaft, einschließlich des Erläuterungsberichts und der dazugehörigen Pläne, Planunterlage Nr. 20
- Geotechnischer und Hydrogeologischer Bericht, Planunterlage Nr. 21
- Brand- und Katastrophenschutz, Planunterlage Nr. 22
- Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK), Planunterlage Nr. 23
Die Auslegung des Plans (Zeichnungen und Erläuterungen) mit den entscheidungserheblichen Unterlagen wird gemäß § 18a Abs. 3 AEG durch eine Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 06.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025
bewirkt.
Die Unterlagen sowie weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter der Vorhaben-ID: V- E100755:
https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html
Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (06.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025) schriftlich unter der Adresse: Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle Essen, Hachestraße 61, 45127 Essen, oder per E-Mail an Kanzlei-Sb1-esn-kln@eba.bund.de zu kontaktieren (§ 18a Abs. 3 Satz 2 AEG).
- Jeder, dessen Belange durch die im Deckblatt dargestellten Änderungen und Ergänzungen erstmals oder stärker als bisher berührt werden, kann gemäß § 18a Abs. 4 Satz 1 AEG in
Verbindung mit § 21 Abs. 2 und 5 UVPG bis einen Monat nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist – bis einschließlich 06.10.2025 – beim Eisenbahn-Bundesamt Einwendungen gegen den Plan erheben.
Anderweitige Einwendungen, die nicht die im 1. Deckblatt dargelegten Änderungen betreffen, sowie grundsätzlich gegen die Maßnahme gerichtete Einwendungen sind ausgeschlossen.
Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titel beruhen, sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 und 6 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG beziehen, nur auf dieses Verwaltungsverfahren.
Die im Verfahren bisher fristgerecht erhobenen Einwendungen bleiben unangetastet und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Die Einwendungen sind elektronisch über das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben zu erheben. Möglich ist es auch, Einwendungen in schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Essen, Hachestraße 61, 45127 Essen oder per E-Mail an
Kanzlei-Sb1-esn-kln@eba.bund.de zu richten. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Veröffentlichung der Planunterlagen im Antrags- und Beteiligungsportal verlängert diese nicht. Die Einwendung soll das Geschäftszeichen des Vorhabens sowie den Vor- und Nachnamen und die Anschrift des Einwenders / der Einwenderin enthalten.
Nach Ablauf der genannten Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 18 Abs. 1 Satz 3 AEG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG). Der Einwendungsausschluss beschränkt sich bei Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, auf das Verwaltungsverfahren.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.
2. Diese Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der anerkannten Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
3. Das Eisenbahn-Bundesamt kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der rechtzeitig abgebebenen Stellungnahmen verzichten (§ 18a Abs. 5 Satz 1 AEG). Weiterhin kann das Eisenbahn-Bundesamt eine Erörterung ganz oder teilweise in digitalen Formaten durchführen (§ 18a Abs. 6 AEG). Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich und im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten des Eisenbahn-Bundesamtes zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch das Eisenbahn-Bundesamt entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und anerkannten Vereinigungen nach § 18b Abs. 3 AEG kann durch Veröffentlichung der Entscheidung im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben unter https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Karte/vorhabenuebersicht-karte.html ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 19 Abs. 1 AEG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
8. Da für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wird darauf hingewiesen, dass die ausgelegten Planunterlagen die nach § 19
Abs. 2 UVPG notwendigen Angaben enthalten und dass die Auslegung der Planunterlagen auch der Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß § 18 UVPG dient.
9. Nähere Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren siehe unter https://beteiligung.bund.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutz_node.html.
10. Diese Bekanntmachung sowie die veröffentlichten Planunterlagen werden zeitgleich mit der Veröffentlichung im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore- Vorhaben auch im UVP-Portal unter https://www.uvp-portal.de zugänglich gemacht.