Öffentliche Bekanntmachung nach § 27 UVPG i. V. m. §§ 74 Abs. 5 S. 2 und 74 Abs. 4 S. 2 HVwVfG für den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) am Hengstbach in Haiger-Sechshelden


Öffentliche Bekanntmachung nach § 27 UVPG i. V. m. §§ 74 Abs. 5 S. 2 und 74 Abs. 4 S. 2 HVwVfG für den Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) am Hengstbach in Haiger-Sechshelden

Der Plan der Stadt Haiger vom 16.06.2020, letztmalig vervollständigt am 20.01.2025, für den Bau und Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens am Hengstbach in Haiger-Sechshelden wurde am 21.05.2025 festgestellt.

Nach § 27 UVPG i. V. m. §§ 74 Abs. 5 S. 2 und 74 Abs. 4 S. 2 HVwVfG wird der Planfeststellungsbeschluss hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der verfügende Teil des Beschlusses lautet:

1. Planfeststellung:

Der Plan für den Gewässerausbau zum

Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Stadt Haiger, Gemarkung Sechshelden, an dem Gewässer Hengstbach (Gewässerkennziffer 258434) unmittelbar nördlich der Ortslage Sechshelden (Flur 3, Flurstücke 307, 321, 135 bis 139 und Flur 5, Flurstücke 46/1, 46/2, 62, 63, 83 bis 90, 110 bis 114, 441 bis 444, 447 und 394/21)

wird festgestellt (§§ 67 ff. WHG i. V. m. §§ 72 HVwVfG).

Diese Planfeststellung dient dem Hochwasserschutz und entfaltet daher enteignungsrechtliche Vorwirkung nach § 71 WHG.

2. Zulassung der Gewässerbenutzung / Betrieb des HRB

Die Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für das Aufstauen und Absenken des oberirdischen Gewässers Hengstbach zum Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens am Standort Sechshelden wird erteilt (§§ 8 Abs. 1, 12 WHG).

Der Planfeststellungsbeschluss enthält weitere eingeschlossene Entscheidungen und Auflagen und ist mit der nachfolgenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Gießen erhoben werden.

Der Planfeststellungsbeschluss und ein Exemplar des festgestellten Planes liegen in der Zeit vom 16.06.2025 bis 30.06.2025 während der allgemeinen Dienststunden


Montag bis Mittwoch              von 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag                              von 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag                                       von 07:00 bis 12:00 Uhr

in der Stadtverwaltung der Stadt Haiger, Marktplatz 7, am Empfang im Foyer, 35708 Haiger, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Darüber hinaus wird der Planfeststellungsbeschluss mit den Planungsunterlagen auf der Internetseite des RP Gießen (https://rp-giessen.hessen.de) im Bereich „Presse – öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen und gegenüber Dritten als zugestellt.

 

Gießen, den 21.05.2025                                            Regierungspräsidium Gießen
                                                                                               Abteilung Umwelt
                                                                       1060-41.2-79-k-0100-00054 #2020-00001
                                                                                               HRB Sechshelden