Das Dezernat Bergaufsicht des Regierungspräsidiums Gießen hat die Stadtverwaltung Haiger über geplante Bohrungen zur Erkundung einer möglichen Tonlagerstätte in der städtischen Waldfläche nördlich angrenzend an den Ton-Tagebaubetrieb „Iphigenie“ in Langenaubach informiert.
Der Magistrat hat in einer aktuellen Stellungnahme zu diesem Vorhaben deutlich auf den schützenswerten wertvollen Gehölzbestand sowie die Lage der Fläche im Vogelschutzgebiet hingewiesen. Zum Schutz der Vegetation verlangt die Stadt Haiger, dass nur maschinenbefahrbare Wege in der Erkundungsfläche befahren werden dürfen.
Magistrat fordert Beachtung der Trinkwasserfassung
Zudem vertritt der Magistrat die Auffassung, dass das sogenannte „Belehnungsfeld“ zwar nicht im ausgewiesenen Wasserschutzgebiet liegt, jedoch die angrenzende Trinkwasserfassung im Fall einer Erweiterung des Tagebaubetriebs in nördliche Richtung bedenklichen Schaden nehmen könnte. „Daher muss diesem Trinkwasseraspekt eine ganz wesentliche und wichtige Rolle bei möglichen späteren Entscheidungen über eine Tagebauerweiterung zukommen“, erklärte der Magistrat.
Die Bohrung bedeutet noch keine Entscheidung über die Erweiterung der Tagebaufläche
Mit den geplanten Erkundungsbohrungen soll zunächst lediglich festgestellt werden, ob eine Rohstoffgewinnung im Erkundungsfeld unter betriebswirtschaftlichen Aspekten überhaupt möglich erscheint. Mit den Erkundungsbohrungen ist noch keine Entscheidung über die Erweiterung der Tagebaufläche verbunden.
Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Bergaufsicht ansässig beim Regierungspräsidium in Gießen.
