Bekanntmachung der Stadt Haiger


Die Stadt Haiger beabsichtigt, das unten abgebildete (rot umrandete) städtische Bauplatzgrundstück in Fellerdilln über ein Bieterverfahren zu verkaufen.

(Der Liegenschaftsplan ist nicht maßstäblich!)









Angaben zum Objekt:

Lage: Hohler Weg
Nutzung: allgemeines Wohngebiet

Katasterangaben zu dem Baugrundstück:

Gemarkung: Fellerdilln
Flur: 11
Flurstück: 27/31
Flächenangaben: 223 m².

Objektbeschreibung:

Das Grundstück ist unbebaut und einsehbar. Besichtigungstermine sind daher nicht vorgesehen. Miet- und Pachtverhältnisse bestehen nicht. Eintragungen in Abteilung II und III des Grundbuches liegen nicht vor.

Bebaubarkeit:

Das Grundstück ist in dem Bebauungsplan Gemarkung Fellerdilln „Auf dem Heidbruch“ als allgemeine Wohnbaufläche festgesetzt und könnte – trotz der relativ geringen Größe – einer Wohnbebauung (z. B. für die Errichtung eines Tiny Hauses) zugeführt werden.

Erschließungssituation/Erschließungsbeiträge:

Das Eckgrundstück ist von den Straßen „Sensengraben“ und „Hohler Weg“ erschlossen. Die Erstellung aller öffentlicher Erschließungsanlagen ist bereits erfolgt. Das heißt, es fallen keine Erschließungsbeiträge mehr für diese Erschließungsanlagen an.

Die Grundstücksanschlusskosten (Kanalanschluss, Wasseranschluss) und die Baukostenzuschüsse für Strom und Telekommunikation trägt jedoch der Käufer.

Allgemeine Vertragskonditionen/Auflagen:

Der Kaufpreis in Höhe des abgegebenen Gebotes wird einen Monat nach Vertragsbeurkundung fällig. Alle mit dem Erwerb des Grundbesitzes verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Notar- und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer zu übernehmen.

Das Grundstück darf nur zu Wohnzwecken genutzt werden.

In dem Kaufvertrag ist eine Bebauungsverpflichtung zu vereinbaren. Danach ist der Käufer verpflichtet, spätestens 12 Monate nach Abschluss des Kaufvertrages mit dem Bau zu beginnen; die Bezugsfertigkeit/Nutzung hat innerhalb von 24 Monaten nach Baubeginn zu erfolgen.

Die Nutzungsbindung und die Bauverpflichtung ist durch die Eintragung einer Auflassungs-vormerkung (Rücktrittsrecht der Stadt Haiger) im Grundbuch dinglich zu sichern.

Die ganze oder teilweise Weiterveräußerung des Grundstücks ist vor Erfüllung der Bauverpflichtung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt Haiger zulässig.

Gebot:

Das Mindestgebot beträgt 17.840,00 € und entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert in Höhe von 80,00 €/m².

Der Verkauf erfolgt provisionsfrei und zum Höchstgebot.

Gebote, die mit einer Bedingung oder Auflage verknüpft sind, werden nicht berücksichtigt.

Es ist ein eindeutiger Kaufpreis anzugeben. Gebote mit zwei oder mehr unterschiedlichen Preisangaben (von/bis Euro) werden bei der Auswahl ebenfalls nicht berücksichtigt.

Bietende, die Gebote unterhalb des geforderten Mindestgebotes einreichen, werden grundsätzlich vom weiteren Auswahlverfahren ausgeschlossen. Das abgegebene Kaufpreisangebot wird als verbindlicher Festpreis vereinbart. Das bedeutet, dass sich dieser Preis nicht mehr verringert oder erhöht.

Die Gebote sind in schriftlicher Form spätestens bis zum 07. September 2026 (maßgeblich für den Eingang ist der Posteingangsstempel der Stadt Haiger) zu richten an:

Stadt Haiger
Fachbereich III/Fachdienst III.6 (Liegenschaften)
Marktplatz 7
35708 Haiger.

Sie sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Zusatz „Bieterverfahren betr. Baugrundstück Hohler Weg in Fellerdilln – Bitte ungeöffnet weiterleiten“ einzureichen.


E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig!

Gebote, die nach Fristablauf (07.09.2026) eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Mit der Abgabe eines Gebots entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Auch mit der Entgegennahme des Kaufgebotes verbleibt es bei der Entscheidungsfreiheit der Stadt Haiger.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Magistrat der Stadt Haiger.

Bei dieser Anzeige handelt es sich nicht um eine Ausschreibung nach den Regeln des für öffentliche Aufträge anzuwendenden Vergaberechtes. Die Vermarktung erfolgt mindestens zum vollen Wert.

10 Wochen nach öffentlicher Bekanntgabe der Verkaufsanzeige wird der Magistrat der Stadt Haiger eine Auswahlentscheidung über die bis dahin eingegangenen Bewerbungen treffen.

Die Stadt Haiger ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer werden vorbehalten.

 

Haiger, den 01. August 2026

 

Christian Helfert
Bürgermeister