Bekanntmachung
des Wahlleiters der Stadt Haiger
zur Direktwahl des Bürgermeisters
in der Stadt Haiger
Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger über die Gültigkeit der Direktwahl (§ 50 Hessisches Kommunalwahlgesetz -KWG-)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in der Sitzung am 22.04.2026 gemäß § 50 KWG die Gültigkeit der Direktwahl des Bürgermeisters am 15.03.2026 in der Stadt Haiger beschlossen.
Gegen die Direktwahl wurden keine Einsprüche gemäß §§ 25, 49 KWG erhoben.
Haiger, den 09.05.2026 - Besonderer Wahlleiter -
gez. Ernst