Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kalteiche, 3. Abschnitt“, Gemarkungen Haigerseelbach und Langenaubach


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Stadt Haiger

  1.  Änderung des Bebauungsplanes „Kalteiche, 3. Abschnitt“, Gemarkungen Haigerseelbach und Langenaubach

hier:  Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wurden bereits in 2022 durchgeführt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und, soweit erforderlich, in die Bauleitplanung aufgenommen.

Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit vom 17.06.2026 bis einschl. 29.07.2026 auf der Internetseite der Stadt Haiger unter

https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/

veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.

Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Rathauses im Rathaus 35708 Haiger, Marktplatz 7, am Empfang im Foyer (EG) öffentlich ausgelegt.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Mittwoch von         7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag von                          7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitag von                                   7.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt bzw. im Internet veröffentlicht: Planzeichnung des Bebauungsplanes (Pläne 1 und 2), textliche Festsetzungen, Begründung mit den Anlagen „rechtskräftiger Bebauungsplan Kalteiche, 3. Abschnitt, 2017“, „Immissionsberechnung“, Text Biotoptypenkartierung, faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschl. „Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse“ und „Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten“, Bestands- und Konfliktplan sowie Bewertungsplan (betrifft kleine Erweiterungsfläche), Umweltbericht mit den Anlagen „Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Plan“ sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

In den textlichen Festsetzungen wird auf Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Bezug genommen. Diese Grundlagen können ebenfalls eingesehen werden.

Damit ausreichend Zeit zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Anregungen besteht, wird der Bebauungsplan länger als einen Monat öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.

Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.

Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel an die Mail-Adresse bauleitplanung@haiger.de der Stadt Haiger, schriftlich, adressiert an die Stadtverwaltung Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, oder zur Niederschrift.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.

Der Bebauungsplan wird für die in den  nachfolgenden Abbildungen dargestellten Geltungsbereiche aufgestellt:

Industrie- und Gewerbegebiet sowie Waldflächen, Gemarkung Haigerseelbach

 

Der Geltungsbereich des Industrie- und Gewerbegebietes grenzt östlich an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kalteiche, 2. Bauabschnitt“ an. Er liegt in der Nähe der Autobahnanschlussstelle Haiger/Burbach an der Bundesautobahn (BAB) A 45 und wird wie folgt in der Gemarkung Haigerseelbach abgegrenzt:

Im Nordwesten:   vorhandenes Industriegebiet

Im Norden:           Wald

Im Osten:              Wald sowie landwirtschaftliche Flächen

Im Südwesten:    Bundesstraße B 54, dahinter Einmündung der Autobahnzufahrt BAB A 45 auf die B 54, sowie landwirtschaftliche Flächen, Wirtschaftswege und Sportplatz

Etwa 150 m nördlich des Geltungsbereichsrandes liegt ein zweiter Geltungsbereich. Er grenzt an die Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“ an.

Ausgleichsflächen (Waldflächen), Gemarkung Langenaubach

 

Die Ausgleichsflächen liegen in der Gemarkung Langenaubach, Haiger, östlich der K 41:

  • Ausgleichsfläche "Wald, Index 1“: Im Westen grenzt direkt die K 41 an. Im Wesentlichen sind die Gewanne „Unten in dem Haintal, „Oben in dem Haintal“ und „An der Haintalseite“ betroffen.
  • Ausgleichsfläche "Wald, Index 2“: Die Fläche liegt östlich der Ausgleichsfläche „Wald, Index 1“ bzw. liegt sie teilweise direkt angrenzend an die K 41. Im Wesentlichen ist das Gewann „Oben in dem Haintal“ betroffen.
  • Ausgleichsfläche "Wald, Index 3“: Die Fläche liegt östlich der Ausgleichsfläche „Wald, Index 2“. Im Wesentlichen sind die Gewanne „Unterm Alkershain“, „Hirzenberg“, „Über dem Junkernseifen“ und „Der kleine Junkernseifen“ betroffen.
  • Ausgleichsfläche "Wald, Index 4“: Die Fläche liegt östlich der Ausgleichsfläche „Wald, Index 3“. Im Wesentlichen ist das Gewann „Im großen Junkernseifen“ betroffen.

 

Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kalteiche, 3. Abschnitt“ besteht aus insgesamt 2 Plänen:

  • Plan 1: Baugebiet, Gemarkung Haigerseelbach, rd. 15,65 ha
  • Plan 2: Ausgleichsflächen, Gemarkung Langenaubach, rd. 9,87 ha

 

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen nur den Plan 1.

In den Geltungsbereich des Planes 1 wurde zusätzlich eine rund 860 m² große Fläche aufgenommen. Durch Aufnahme dieser Fläche werden die Nutzungsmöglichkeiten erhöht, da es sich um eine Arrondierung handelt und daher mit den gewerblichen Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Straße“ eine größere zusammenhängende Baufläche entsteht.

Der Plan 2 wurde zeichnerisch unverändert übernommen. Nachrichtlich wurde in die textlichen Festsetzungen gemäß Anregung von Hessen Mobil aufgenommen:

„Entlang der K41 dürfen Pflanzenaufwuchs und Böschungen die Sichtbeziehungen und Lichtraumprofile der K41 nicht einschränken. Sträucher und Hecken müssen mit ihrem Umriss einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand und von 2 m zum Außenrand der Straßenentwässerung einhalten. Baumpflanzungen müssen einen Mindestabstand von 7,5 m zum Fahrbahnrand einhalten.“

 

1. Umweltbericht

Da es sich um die Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes handelt, werden wesentliche zusätzliche Eingriffe lediglich im Bereich der 860 m² großen Fläche, die zusätzlich in den Geltungsbereich des Planes 1 aufgenommen wurde, vorbereitet.

Im Umweltbericht wird daher im Wesentlichen auf diese Erweiterungsfläche eingegangen.

Auch die Ausgleichsflächen, die im Plan 2 festgesetzt sind, sind im Umweltbericht nicht berücksichtigt, da sie bereits rechtskräftig sind und nicht geändert werden.

Im Umweltbericht werden daher die zusätzlichen voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet:

Boden:

Bodentypen, -eigenschaften, -funktionsbewertungen und -entwicklungsprognosen werden dargelegt.

Das Schutzgut „Boden“ wird durch die Befestigungen beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung wirkt sich nur innerhalb des Geltungsbereiches auf den noch nicht befestigten Flächen negativ aus. Die im Plangebiet vorherrschenden Bodenarten gelten als mäßig verdichtungsempfindlich.

Sie sind gemäß Erosionsatlas des BodenViewers Hessen hinsichtlich der natürlichen Erosionsgefährdung größtenteils als „extrem hoch“ eingestuft. Da der Geltungsbereich aber bereits weitgehend bebaut ist, ist die Erosionsgefährdung wesentlich niedriger.

Der erwartete Eingriff wurde für die Erweiterungsfläche (860 m²) bilanziert.

Wasser:

Gewässer, Heilquellen oder Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen.

Dieses Schutzgut ist lediglich im Bereich der Erweiterungsfläche berührt. Da kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen ist und eine geringe bis äußerst geringe Wasserdurchlässigkeit besteht, liegt eine geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung bzw. für das Grundwasservorkommen vor.

Das Schutzgut „Wasser“ wird beeinträchtigt, da das Niederschlagswasser innerhalb der wasserundurchlässigen Flächen nicht mehr versickern kann. Diese Beeinträchtigung wirkt sich nur kleinflächig, daher innerhalb der 860 m² großen Fläche aus.

Es besteht ein erhöhtes bis hohes Starkregen-Gefahrenpotenzial.

Klima und Luft:

Aufgrund der Vielzahl kaltluftproduzierender Flächen in der Umgebung ist von einer insge-samt guten Versorgung der Untersuchungsgebiete und dessen Umgebung mit Kalt- und Frischluft auszugehen.

Eine nennenswerte Änderung ergibt sich aufgrund der Erweiterung (860 m²) nicht.

Tiere und Pflanzen:

Für die rund 860 m² große Erweiterungsfläche (Laubwald) wurde der Rodungsantrag bereits genehmigt. Die Rodung wurde bereits durchgeführt und die Flächen geräumt.

Eine faunistische Planungsraumanalyse und ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB) wurden erstellt. Auf faunistische Kartierungen wurde verzichtet. Im ASB wurde daher vom „worst case“ für potenziell vorkommende und artenschutzrechtlich relevante Arten ausgegangen: Vögel, Wildkatze und Haselmaus sind betroffen.

Durch die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung und Vergrämung aus dem Baufeld) wird gegen keines der Verbote des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetzes verstoßen.

Biologische Vielfalt:

Wegen der angrenzenden Bebauung wird es durch die Maßnahme lediglich zu einer geringen Störung des ökologischen Wirkgefüges kommen.

Landschaftsbild und Erholung:

Durch die Planung ist keine Fernwirkung zu erwarten.

Natura-2000-Gebiete:

Diese Gebiete sind nicht betroffen.

Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe:

Nicht betroffen bzw. sind keine Auswirkungen zu erwarten.

 

Eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung nach der Hessischen Kompensationsverordnung wurde vorgenommen. Das berechnete Defizit wird ausgeglichen. Dies gilt auch für den Eingriff in das Schutzgut Boden.

 

Weitere umweltbezogene Informationen liegen aus der Beteiligung der Behörden vor:

  1. Nahe des Geltungsbereiches gibt es Altflächen (sonstige schädliche Bodenveränderung durch Motorölaustritt aus Polizeifahrzeug in 2012, ehemalige Müllplätze mit unbekannten Einlagerungen)
  2. Es sollte eine bodenkundliche Baubegleitung eingesetzt werden.

 

Zu 1.:

Da die Flächen außerhalb des Geltungsbereiches liegen, ist mit keinen Auswirkungen auf den Geltungsbereich zu rechnen.

Zu 2.:

Da es sich im Wesentlichen nur um die Änderung eines rechtskräftigen Bebauungsplanes handelt, der bereits fast vollständig bebaut ist, wird der Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung nicht festgesetzt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens  beauftragt wurde.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Debus, 1. Stadtrat                                                                                                                            
Haiger, 16.06.2026