Der Magistrat
der Stadt Haiger
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan „Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“, Gemarkung Haigerseelbach
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB wurden bereits in 2022 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und, soweit erforderlich, in die Bauleitplanung aufgenommen.
Die Unterlagen der Bauleitplanung werden in der Zeit vom 17.06.2026 bis einschl. 29.07.2026 auf der Internetseite der Stadt Haiger unter
https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/ veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Rathauses im Rathaus 35708 Haiger, Marktplatz 7, am Empfang im Foyer (EG) öffentlich ausgelegt.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Mittwoch von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Folgende Unterlagen werden öffentlich ausgelegt bzw. im Internet veröffentlicht: Planzeichnung des Bebauungsplanes, textliche Festsetzungen, Begründung mit den Anlagen „Vorhaben- und Erschließungsplan Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“, „Beschreibung der geplanten Nutzungen“, „Immissionsberechnung“, „Bereitstellung der Wasserversorgung“, „Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Plan“, „Maßnahmen Haselmaus sowie „Stellungnahme vorzeitiger Baubeginn“, Umweltbericht einschl. Bilanzierung zum Schutzgut Boden mit den Anlagen „Text Biotoptypenkartierung, faunistisch-floristische Planungsraumanalyse, Kartierungen und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschl. „Prüfbögen der artweisen Konfliktanalyse“ und „Tabelle zur Darstellung der Betroffenheit allgemein häufiger Vogelarten“, Bestands- und Konfliktplan sowie Bewertungsplan, Fachbeitrag Boden“ und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
In den textlichen Festsetzungen wird auf Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Bezug genommen. Diese Grundlagen können ebenfalls eingesehen werden.
Damit ausreichend Zeit zur Einsichtnahme und zur Abgabe von Anregungen besteht, wird der Bebauungsplan länger als einen Monat öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgeben.
Die Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel an die Mail-Adresse bauleitplanung@haiger.de der Stadt Haiger, schriftlich, adressiert an die Stadtverwaltung Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Der Bebauungsplan wird für den in nachfolgender Abbildung dargestellten Geltungsbereich aufgestellt:

Der Geltungsbereich des Industriegebietes grenzt nördlich an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kalteiche, 3. Bauabschnitt“ an und liegt daher nördlich und östlich der Straße „Kalteiche Ring“.
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kalteiche, 2. Abschnitt“, der durch diesen Bebauungsplan teilweise geändert wird.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
1. Umweltbericht
Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet. Der Inhalt und die wichtigsten Ziele der Bauleitplanung werden benannt sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten geprüft.
Der Bestand wird beschrieben und bewertet sowie die Entwicklung des Umweltzustandes bei Planungsdurchführung prognostiziert. Maßnahmen zur Verminderung und Vermeidung des Eingriffes werden aufgezeigt. Hier wird auf folgende Schutzgüter eingegangen:
Boden:
Bodentypen, -eigenschaften, -funktionsbewertungen und -entwicklungsprognosen werden dargelegt.
Das Schutzgut „Boden“ wird durch die Befestigungen beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigung wirkt sich nur innerhalb des Geltungsbereiches negativ aus. Die Böden (mittel toniger Schluff und schluffiger Lehm) werden als „hoch empfindlich“ gegenüber Verdichtungen eingestuft.
Sie sind gemäß Erosionsatlas des BodenViewers Hessen hinsichtlich der natürlichen Erosionsgefährdung größtenteils als „extrem hoch“ eingestuft. Im südlichen Teilbereich erfolgt eine Bewertung mit „sehr hoch“.
Der erwartete Eingriff wurde bilanziert.
Wasser:
Gewässer, Heilquellen oder Trinkwasserschutzgebiete sind nicht betroffen.
Da kein Trinkwasserschutzgebiet betroffen ist und eine geringe bis äußerst geringe Wasserdurchlässigkeit besteht, liegt eine geringe Bedeutung für die Grundwasserneubildung bzw. für das Grundwasservorkommen vor.
Das Schutzgut „Wasser“ wird beeinträchtigt, da das Niederschlagswasser innerhalb der wasserundurchlässigen Flächen nicht mehr versickern kann. Diese Beeinträchtigung wirkt sich nur kleinflächig, daher innerhalb des Geltungsbereiches aus.
Es besteht ein hohes Starkregen-Gefahrenpotenzial.
Klima und Luft:
Die Waldbereiche sind kaltluftproduzierende Flächen, die aufgrund der Topographie (abfallender Hang) als Kaltluftentstehungs- und -abflussgebiete einzustufen sind. Da es sich beim Plangebiet allerdings um eine Schlagflur mit Windbruch und durch das Klima bedingte Abgänge von Bäumen handelt, kann dieser Fläche nur eine geringere Kaltluftproduktion zugesprochen werden.
Tiere und Pflanzen:
Der Bestand der Biotop- und Nutzungstypen wird beschrieben sowie bewertet.
Im Untersuchungsgebiet (UG) wurden 14 Brutvogelarten beobachtet. Von diesen 14 Brutvogelarten befinden sich Heckenbraunelle und Haubenmeise in einem unzureichenden Erhaltungszustand (EHZ). Der in Hessen stark gefährdete Baumpieper und der gefährdete Gartenrotschwanz weisen einen schlechten EHZ auf. Die im UG nachgewiesene Avizönose wird durch weitere ungefährdete Arten mit günstigem EHZ ergänzt.
Die Haselmaus wurde nachgewiesen, sodass zum Schutz der Art Maßnahmen festgesetzt wurden.
Im UG dominieren frühe Waldsukzessionsstadien mit mittlerer gesamtökologischer Bedeutung. Dieser Wertstufe werden auch standortgerechte Einzelbäume und Baumgruppen zugewiesen. Dem Nadelwald und den drei Kiefern kommt lediglich eine geringe Bedeutung zu.
Biologische Vielfalt:
Wegen der angrenzenden Bebauung wird es durch die Maßnahme lediglich zu einer geringen Störung des ökologischen Wirkgefüges kommen.
Landschaftsbild und Erholung:
Durch die Planung ist keine Fernwirkung zu erwarten.
Natura-2000-Gebiete:
Diese Gebiete sind nicht betroffen.
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe:
Nicht betroffen bzw. sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung nach der Hessischen Kompensationsverordnung wurde vorgenommen. Das berechnete Defizit wird ausgeglichen. Dies gilt auch für den Eingriff in das Schutzgut Boden.
Weitere umweltbezogene Informationen liegen aus der Beteiligung der Behörden vor:
- Der Geltungsbereich liegt gemäß Regionalplan Mittelhessen 2010 in einem Vorranggebiet für Forstwirtschaft und einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen.
- Nahe des Geltungsbereiches gibt es Altflächen (sonstige schädliche Bodenveränderung durch Motorölaustritt aus Polizeifahrzeug in 2012, ehemalige Müllplätze mit unbekannten Einlagerungen)
- Es ist ein Fachgutachten Schutzgut Boden zu erstellen und die Eingriffe in den Boden zu bilanzieren sowie auszugleichen.
Es sollte eine bodenkundliche Baubegleitung eingesetzt werden.
4.Eine Waldrodungsgenehmigung und ein forstrechtlicher Ausgleich sind erforderlich.
Die im Wald vorgesehenen Maßnahmen, zum Beispiel für die Haselmaus, bedürfen der Zustimmung und daher der Abstimmung mit den zuständigen Forstbehörden.
Zu 1.:
In der Planung wird auf diese Sachverhalte eingegangen, unter anderem wurden Alternativen geprüft.
Zu 2.:
Da die Flächen außerhalb des Geltungsbereiches liegen, ist mit keinen Auswirkungen auf den Geltungsbereich zu rechnen.
Zu 3.:
Ein Fachgutachten Schutzgut Boden wurde erstellt und die Eingriffe in den Boden bilanziert. Der Ausgleich ist vorgesehen. Der Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung ist vorgesehen und im Bebauungsplan festgesetzt.
Zu 4.:
Eine Rodungsgenehmigung wurde bereits erteilt und die Höhe des forstrestlichen Ausgleiches festgelegt.
Die Maßnahmen im angrenzenden Wald werden mit den zuständigen Forstbehörden abgestimmt. Mit den Maßnahmen wurde bereits begonnen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Magistrat der Stadt Haiger
Debus, 1. Stadtrat Haiger, 16.06.2026