Der Magistrat
der Stadt Haiger
Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bekanntmachung
Bebauungsplan „Allendorfer Straße 25“, Gemarkung Haiger
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Magistrat der Stadt Haiger hat in seiner Sitzung am 20.04.2026 dem Entwurf des Bebauungsplanes „Allendorfer Straße 25“, Gemarkung Haiger, sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Rand der Kernstadt von Haiger. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich hierbei im Norden an der Allendorfer Straße, im Osten an einer Mischbebauung, im Süden an der Bahnanlage sowie im Westen an einer Wiesenfläche eines Wohnhauses mit Nebengebäuden. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Haiger, Flur 1, Flurstücke 33-38 sowie 97/1 (tlw.) und umfasst rd. 2.265 m².

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und allen zugehörigen Unterlagen wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit von Montag, dem 27. April 2026, bis Mittwoch, dem 03. Juni 2026, auf der Internetseite der Stadt Haiger unter https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene/ sowie im Internetportal des Landes Hessen www.bauleitplanung.hessen.de veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum in der Stadtverwaltung der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, am Empfang im Foyer (Erdgeschoss) öffentlich aus und können während der Dienststunden:
Montag bis Mittwoch von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
1) Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) sowie der Faunistischen Erfassung;
2) Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;
a. Pflanzen
Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass eine mittlere Bedeutung besteht.
b. Tiere und biologische Vielfalt
Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt eine mittlere Bedeutung ein.
c. Boden und Wasser
Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass eine ziemlich geringe Bedeutung besteht.
d. Klima und Luft
Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass eine ziemlich geringe Bedeutung besteht.
e. Landschaftsbild
Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass eine ziemlich geringe Bedeutung besteht.
f. Schutzgut Mensch
Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine ziemlich geringe Bedeutung auf.
g. Kultur- und Sachgüter
Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von keiner bis sehr geringer Bedeutung sind.
h. Fläche
Die Neubeanspruchung von der Fläche nimmt keine bis eine sehr geringe Bedeutung ein.
3) naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;
4) Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:
a. Boden
b. Klimafunktionen der Regionalplanung
c. Wasser
Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann per E-Mail an bauleitplanung@haiger.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplan „Allendorfer Straße 25“ abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Haiger personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.
Die Stadt Haiger hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB ein Planungsbüro beauftragt.
Haiger, den 24.04.2026
Der Magistrat der Stadt Haiger
Schramm, Bürgermeister