Bekanntmachung 

Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan "Scheid/Niedermühle, 2. Abschnitt", Gemarkung Oberrroßbach


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan "Scheid/Niedermühle, 2. Abschnitt", Gemarkung Oberrroßbach
hier:  Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

          

Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 den Bebauungsplan „Scheid/ Niedermühle, 2. Abschnitt“ als Satzung beschlossen.

Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung die in den Bebauungsplan aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (Gestaltungssatzung) als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abb.: Geltungsbereich des Bebauungsplanes

 

Der Bebauungsplan einschließlich zugehöriger Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung werden nach Inkrafttreten gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet eingestellt und können auf dem zentralen Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage der Stadt  Haiger (https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene) eingesehen und abgerufen werden.

Ergänzend können die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Magistrat der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Mario Schramm, Bürgermeister
                                              Haiger, den 13.12.2025