Der Magistrat
der Stadt Haiger
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Haiger
34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: „Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“, Gemarkung Haigerseelbach
hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
b) Allgemeine Ziele und Zwecke
c) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich: „Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“, Gemarkung Haigerseelbach beschlossen. Die Grenzen des Geltungsbereiches sind aus nachfolgender Abbildung ersichtlich.

Der Geltungsbereich der gewerblichen Baufläche grenzt nördlich an den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Kalteiche, 3. Bauabschnitt“ an und liegt daher nördlich und östlich der Straße „Kalteiche Ring“ in der Gemarkung Haigerseelbach.
Allgemeine Ziele und Zwecke
Im Geltungsbereich der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen Bauflächen für einen bereits ortsansässigen Bauunternehmer geschaffen werden, der zusätzlich zu den Flächen in Haiger Lagerflächen und Garagen in Burbach bzw. Herborn angemietet hat.
Diese Flächen sollen zugunsten der Flächen im Geltungsbereich aufgegeben werden. Durch diese Bündelung kann der Betrieb wesentlich wirtschaftlicher arbeiten und darüber hinaus zusätzliche Leistungen übernehmen. Geplant ist u. a. der Betrieb einer BImSchG genehmigungsbedürftigen Baustoff-Recyclinganlage.
Die Flächen der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“.
Die Anlagen „Vorhaben- und Erschließungsplan Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“ und die „Beschreibung der geplanten Nutzungen“, welche für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“ erstellt wurden, verdeutlichen, dass die Größe des Geltungsbereiches (2,88 ha) vollständig für dieses Unternehmen benötigt wird.
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die Unterlagen der Bauleitplanung (Planzeichnung der Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit den Anlagen „Vorhaben- und Erschließungsplan Kalteiche, Ergänzung 3. Abschnitt“, „Beschreibung der geplanten Nutzungen“ und „Bereitstellung der Wasserversorgung“) werden zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und der voraussichtlichen Auswirkungen in der Zeit
vom 17.06.2026 bis einschl. 29.07.2026
auf der Internetseite der Stadt Haiger unter
https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/flaechennutzungsplan/
veröffentlicht und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Sie können eingesehen bzw. im PDF-Format heruntergeladen werden.
Dies gilt auch für diese Bekanntmachung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Rathauses im Rathaus 35708 Haiger, Marktplatz 7, am Empfang im Foyer (EG) öffentlich ausgelegt.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Mittwoch von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 7.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Einsicht in die Unterlagen kann auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Stellungnahmen sollten elektronisch an folgende Mail-Adresse abgegeben werden: stellungnahmen@buero-zillinger.de.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, zum Beispiel an die Mail-Adresse bauleitplanung@haiger.de der Stadt Haiger, schriftlich, adressiert an die Stadtverwaltung Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, oder zur Niederschrift.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in nicht-öffentlichen und öffentlichen Sitzungen beraten. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Planungsprozesses und im Übrigen unter Beachtung der Datenschutzverordnung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Der Magistrat der Stadt Haiger
Debus, 1. Stadtrat Haiger, 16.06.2026