Allgemeinverfügung zur Abwehr von Waldbränden


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr hat die Stadt Haiger eine Allgemeinverfügung erlassen. Wir haben euch diese einmal in Kürze zusammengefasst – ihr findet sie jedoch auch online unter www.haiger.de – Rathaus & Politik – Amtliche Bekanntmachungen.

Ab sofort sind bis auf Weiteres verboten:
• Grillen oder offenes Feuer im Wald oder auf öffentlich zugänglichen Flächen (insbesondere Wald-, Feld- und Wiesenflächen) sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich (Wald- und Flurgemarkungen außerhalb der Siedlungsfläche)
• das Verbrennen pflanzlicher Abfälle
• das Wegwerfen brennender oder glühender Gegenstände (z. B. Zigaretten oder Streichhölzer)

🙏 Bitte halten Sie sich an die Vorgaben. Die Maßnahmen dienen dem Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten. Bereits ein kleiner Funke kann derzeit einen schwerwiegenden Flächen- oder Waldbrand auslösen.