Wenn plötzlich eine Ratte auf dem eigenen Grundstück gesichtet wird, bleibt ein Schreck selten aus. Zu Recht: Die in der Kanalisation lebenden Nager können Krankheiten übertragen. Auch in Haiger und den Stadtteilen wurden in den vergangenen Wochen/Monaten vermehrt Rattensichtungen gemeldet - der Fachdienst III.5 (Abwasserbeseitigung) weist darauf hin, dass unachtsame Müllentsorgung einen Anstieg der Rattenpopulation begünstigt.
Dass die unliebsamen Schadnager zunehmen, ist ein wiederkehrendes Thema in den Lokalmedien. Und auch Haiger bleibt von dem Anstieg der Rattenpopulation nicht verschont. Vor einigen Jahren ist die EU-Biozidverordnung, die ebenfalls den Einsatz von Rattengiften regelt, verschärft worden: Das Platzieren von Giftködern darf seitdem nur noch von geschultem Personal vorgenommen werden und es ist eine spezielle Köderbox erforderlich.
Mittlerweile gehen jedoch so viele Meldungen zu Rattensichtungen ein, dass bereits alle Köderboxen platziert sind. Bei der Müll- und Essenentsorgung sollte demnach achtsam vorgegangen werden, um die Ratten nicht noch extra anzulocken.
Abfall und Essenreste gehören nicht in die Kanalisation
Essensreste gehören in den Abfalleimer und nicht in die Toilette oder den Gullideckel. Und auch im Außenbereich sollte Müll, insbesondere Lebensmittelreste, nicht einfach liegen gelassen werden.
„Leider kommt es immer wieder vor, dass Lebensmittelreste in die Kanalisation gelangen und dieses Nahrungsangebot in den Kanälen sorgt für einen Anstieg der dort lebenden Ratten. Wenn die Population größer wird, begeben sich die Nager auch überirdisch auf Futtersuche“, erklärt Thomas Heinbach, Fachdienstleiter „Abwasserbeseitigung“ im Haigerer Rathaus.
Brenzlig wird es vor allem, wenn die Ratten sich ihren Weg in die Wohnung suchen, beispielsweise durch die Toilette - das will keiner erleben. Die Stadt Haiger weist in diesem Zusammenhang nochmal ausdrücklich auf die Entwässerungssatzung der Stadt Haiger hin, in der in Paragraph 38, Absatz 10 geschrieben steht, dass eine Abfallentsorgung über die Abwasseranlage eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Bei diesem Tatbestand kann eine empfindliche Geldbuße fällig werden. In Anbetracht der aktuellen Situation, dass solches Handeln zusätzlich ungebetene Gäste ins Haus locken kann, sollte jeder Vorsicht walten lassen, empfehlen die Experten aus dem Rathaus. Übrigens: Auch Zigarettenkippen gehören nicht in die Kanalisation.
Wichtiger Hinweis: Nach §3 Absatz 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Haiger ist die widerrechtliche Abfallbeseitigung verboten und wird mit entsprechender Geldbuße bestraft.
