Es ist wirklich ärgerlich, wenn der geliebte Garten plötzlich auf Links gedreht wurde. Die nächtliche Nahrungssuche von Wildschweinen hinterlässt deutliche Spuren – so auch in den vergangenen Wochen im Stadtgebiet Haiger und in den Stadtteilen, sodass zahlreiche Schäden gemeldet wurden. „Die Grundstücksbesitzer sind oft völlig verzweifelt und müssen sich – wenn die Verwüstungen im ‚befriedeten Bereich‘ erfolgten – selbst um den entstandenen Schaden kümmern“, erklärt Frank Zielberg aus dem Fachdienst I.I (Jagd- und Forstangelegenheiten).
Und dabei können die Schäden durch Wildschweine in den vierstelligen Euro-Bereich gehen. Die Experten empfehlen eine rechtzeitige Vorsorge – am besten hilft nach der Erfahrung der städtischen Fachleute und der Jäger ein Elektrozaun.
Da die Wildschweinpopulation in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen ist, treten zunehmend Wildschäden an Grünflächen auf. Grund für die steigenden Bestände sind beispielsweise ausbleibende harte Winter oder die gute Nahrungsverfügbarkeit von Eicheln und Bucheckern. Wegen der guten Bedingungen kriegen die borstigen Waldbewohner mittlerweile sogar bis zu drei Mal im Jahr Nachwuchs – eine deutlich erhöhte Vermehrungsrate. In der Phase, in der die Wildschweine sich ihren Winterspeck ansammeln, benötigen sie schließlich Proteine wie zum Beispiel Engerlinge, Würmer, Schnecken oder Mäuse, die sie finden, indem sie den Boden durchwühlen. Und das auch im bebauten Bereich.
Schadensregulierung nicht in allen Fällen möglich
Die Tiere kommen mittlerweile also immer mehr in die Orte. Die Stadt Haiger weist ausdrücklich darauf hin, dass die Jägerschaft alles mögliche unternimmt, um durch Abschuss die Wildschweinpopulation zu verringern. Es wird das Bestmögliche getan, doch der Handlungsspielraum ist wegen der geltenden Maßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest zurzeit eingeschränkt.
Wichtiger Hinweis: Eine Schadensregulierung ist jedoch nur möglich, wenn der Schaden im so genannten „bejagbaren Bereich“ entstanden ist. Darunter versteht man eine landwirtschaftlich genutzte Außenfläche, auf der die Jagd auch tatsächlich ausgeübt werden kann. In diesen Fällen kann dann eine Schadesmeldung unter https://www.haiger.de/rathauspolitik/buergerservice/onlineservices/ - Rubrik Wildschäden eingereicht werden. Nicht betroffen von diesen Regelungen sind Gartengrundstücke oder auch Obstbaumgrundstücke. In diesem Fall sind die Schäden leider nicht abgedeckt. „Aus diesem Grund empfehlen wir dringend selbstständige Vorsorge, denn die Schäden durch Wildschweine gehen oft in den vierstelligen Euro-Bereich“, warnt Zielberg.
Elektrozaun schützt
Wer seinen Garten schützen will, solle möglichst auf ein Weidezaungerät (E-Zaun) zurückgreifen. Maschendrahtzäune zum Beispiel reichen meist nicht, um die Wildschweine abzuhalten. „Dafür sind die Tiere zu schlau, die drücken den Zaun hoch und gelangen so auf das Grundstück.“
Bei Rückfragen zum Thema steht Frank Zielberg aus dem Fachdienst 1.1 (Jagd- und Forstangelegenheiten) zur Verfügung. Kontakt: Tel. 02773/ 811-160, frank.zielberg@haiger.de.
