Bekanntmachung der Stadt Haiger Haushaltssatzung der Stadt Haiger für das Haushaltsjahr 2026


Bekanntmachung der Stadt Haiger
Haushaltssatzung der Stadt Haiger für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 94ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom
07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger am 18.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-62.826.600,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

67.962.200,00 EUR

mit einem Saldo von

  5.135.600,00 EUR

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

-1.480.000,00 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

                0,00 EUR

mit einem Saldo von

-1.480.000,00 EUR

 

 

mit einem Fehlbedarf von

3.655.600,00 EUR

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

-1.381.600,00 EUR

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

   7.730.000,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-29.322.500,00 EUR

mit einem Saldo von

-21.592.500,00 EUR

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

21.500.000,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

      -550.00,00 EUR

mit einem Saldo von

20.950.000,00 EUR

 

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltjahres von

-2.024.100,00 EUR

festgesetzt.

Der Haushaltsausgleich kann über die vorhandenen ordentlichen und außerordentlichen Rücklagen und die ungebundene Liquidität sichergestellt werden.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 21.500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in den Jahren 2027 - 2029 wird auf 56.380.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 15.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind in einer gesonderten Hebesatzatzung festgesetzt. Die Hebesatzsatzung wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger am 17.12.2025 beschlossen. Die nachstehende Wiedergabe der geltenden Hebesätze hat somit nur nachrichtlichen Charakter:

  1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf         320 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                      320 v.H.

2. für die Gewerbesteuer auf                                                                         395 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 18.02.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Als erheblich im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 2 HGO gilt ein Fehlbetrag im Ergebnishaushalt, der 5 von Hundert der Summe der ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt übersteigt.

§ 9

Bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gilt als erheblich im Sinne von
§ 100 HGO im Einzelfall ein Betrag von 100.000,00 EUR für den Ergebnishaushalt und im Einzelfall ein Betrag von 50.000,00 EUR für den Finanzhaushalt.

§ 10

Die Erheblichkeitsgrenze für Investitionen wird gem. § 12 Abs. 1 GemHVO auf 200.000,00 EUR festgesetzt.

 

Haiger, den 18.02.2026                                                                   Der Magistrat der Stadt Haiger
                                                                                                            Schramm, Bürgermeister

 

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Gemäß den §§ 97, 97a und 102, 103, 105 und 106 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell geltenden Fassung, erteile ich der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger aufgrund der Beschlussfassung vom 18. Februar 2026 folgende

Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2026

a) zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach den §§ 105 und 106 HGO bis zu einem Höchstbetrag von

      15.000.000 €

(i. W. Fünfzehn Millionen Euro)

 

b) des Höchstbetrages der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen gemäß § 103 HGO bis zu einem Betrag von

21.500.000 €

(i. W. Einundzwanzig Million fünfhunderttausend Euro),

c) des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen im Sinne von § 102 HGO in Höhe von

56.380.000 €

(i. W. Sechsundfünfzig Million dreihundertachtzigtausend Euro)

Die Haushaltssatzung 2026 beinhaltet darüber hinaus keine weiteren hat genehmigungsbedürftigen Aspekte und ist mit folgenden Auflagen verbunden:

Auflagen:

  1. Die Aufsichtsbehördliche Genehmigung (inkl. HBV) ist den Gremien gemäß§ 50 Abs. 3 HGO in geeigneter Form zeitnah bekannt zu machen. Den Nachweis der Information und der öffentli­chen Bekanntmachung (mit Auflagen) bitte ich Sie bis zum 15. Mai 2026 zu übersenden.
  2. Bitte legen Sie mir bis zum 15. Mai 2026 auch die Bestätigung der Prüfbereitschaft seitens der Revision bzgl. des Jahresabschlusses 2021 sowie hinsichtlich des Jahresabschlusses 2020 einen Nachweis über die öffentliche Bekanntmachung der Entlastung sowie den Schlussbericht der Revision vor.
  3. Den Prüfungsstatus Ihrer Jahresabschlüsse bitte ich in das unterjährige Berichtswesen i.S.d. § 28 GemHVO zu integrieren und mir diese Berichte zeitnah zum jeweiligen Stichtag auch weiterhin zur Kenntnis zu geben.
  4. Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2025 hat fristgerecht im Sinne der Vorgaben des§ 112 Abs. 5 HGO bis zum 31. Mai 2026 zu erfolgen. Die sich aus§ 112 Abs. 5 HGO ergebenden Informationspflichten sind bis zum 20. Juni 2026 zu erfüllen.
  5. Den Stand der Umsetzung bzw. der weiteren Planung bezüglich der geplanten, umfänglichen Investitionstätigkeit im Sinne einer Baukostenkontrolle ist ebenfalls in das Berichtswesen zu integrieren.

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Gemäß § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. 2005 I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8) ist die Haushaltssatzung mit Anlagen auf der Website der Stadt Haiger unter Rathaus & Politik – Haushalt (https://www.haiger.de/rathaus-politik/haushalt/) veröffentlicht.

Haiger, den 15. April 2026                                                               Magistrat der Stadt Haiger
 
                                                                                                            gez. Schramm, Bürgermeister