Zusammenlegungsverfahren Hainchen


Die Bezirksregierung Arnsberg hat als Zusammenlegungsbehörde beschlossen:

1.   Für die Waldgenossenschaften

-  Die Anteilberechtigten an der Gesamthandsgemeinschaft „Waldgenossenschaft Hauberg A1“ Hainchen 
und
-  Haubergsgenossenschaft Hainchen Komplex A2 in Hainchen

in den Gemarkung Hainchen, Helgersdorf, Irmgarteichen und Werthenbach, Stadt Netphen, Kreis Siegen-Wittgenstein, wird gemäß § 30 des Gesetzes über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen - Gemeinschaftswaldgesetz (GWG) in der zurzeit gültigen Fassung - die Zusammenlegung zu einer Waldgenossenschaft angeordnet. Das Zusammenlegungsverfahren wird nach § 26 GWG durchgeführt.

Die Bekanntmachung finden Sie im Folgenden zum Download: