Die Bezirksregierung Arnsberg hat als Zusammenlegungsbehörde beschlossen:
1. Für die Waldgenossenschaften
- Die Anteilberechtigten an der Gesamthandsgemeinschaft „Waldgenossenschaft Hauberg A1“ Hainchen
und
- Haubergsgenossenschaft Hainchen Komplex A2 in Hainchen
in den Gemarkung Hainchen, Helgersdorf, Irmgarteichen und Werthenbach, Stadt Netphen, Kreis Siegen-Wittgenstein, wird gemäß § 30 des Gesetzes über den Gemeinschaftswald im Land Nordrhein-Westfalen - Gemeinschaftswaldgesetz (GWG) in der zurzeit gültigen Fassung - die Zusammenlegung zu einer Waldgenossenschaft angeordnet. Das Zusammenlegungsverfahren wird nach § 26 GWG durchgeführt.
Die Bekanntmachung finden Sie im Folgenden zum Download: