32. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Zwischen Haiger und Allendorf“), Gemarkung Haiger


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Haiger
32. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich „Zwischen Haiger und Allendorf“), Gemarkung Haiger

hier:  Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
          (Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes)           

Das Regierungspräsidium Gießen hat mit Verfügung vom 10.03.2026 die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haiger für den Bereich „Zwischen Haiger und Allendorf“, Gemarkung Haiger gemäß § 6 BauGB genehmigt.

Der Geltungsbereich befindet sich östlich der Ortslage von Allendorf und am westlichen Rand der Gemarkung Haiger. Südlich schließt er an die Regionalbahnstrecke an und wird nördlich von der Allendorfer Straße begrenzt. Er umfasst in der Gemarkung Haiger, Flur 1, die Flurstücke 15/3, 99/1, 18/1, 19/1, 20/1, 23/1, 25/1, 100 tlw., 53 – 61, 102, 46-52, 101, 98/7, Flur 6, das Flurstück 113/1 (RRB) sowie das Flurstück 162/5 tlw. (Allendorfer Straße). Sie umfassen eine Größe von ca. 2,95 ha.

 

Die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Jedermann kann über deren Inhalt Auskunft erhalten. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind derzeit:

-      Montag – Mittwoch: 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
-      Donnerstag: 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
-      Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf dem zentralen Internetportal des Landes unter

www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage der Stadt  Haiger

https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/flaechennutzungsplan/ veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Christian Helfert, Bürgermeister
                                                                                                                                                               Haiger, den 01.10.2026