Bauleitplanung der Stadt Haiger 

Bebauungsplan „Allendorfer Straße 25“, Gemarkung Haiger


Der Magistrat
der Stadt Haiger

Bekanntmachung

 

Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan „Allendorfer Straße 25“, Gemarkung Haiger

hier:  Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)

          

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 16.09.2026 den Bebauungsplan „Allendorfer Straße 25“, Gemarkung Haiger, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.

Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Rand der Kernstadt von Haiger. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich hierbei im Norden an der Allendorfer Straße, im Osten an einer Mischbebauung, im Süden an der Bahnanlage sowie im Westen an einer Wiesenfläche eines Wohnhauses mit Nebengebäuden. Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Haiger, Flur 1, Flurstücke 33-38 sowie 97/1 (tlw.) und umfasst rd. 2.265 m².









 

 

Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind derzeit:

-        Montag – Mittwoch: 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr

-        Donnerstag: 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr

-        Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf dem zentralen Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage der Stadt  Haiger https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

  unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

 

Der Magistrat der Stadt Haiger
Christian Helfert, Bürgermeister
                                                                  Haiger, den 14.10.2026