Der Magistrat
der Stadt Haiger
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Haiger
Bebauungsplan „Zwischen Haiger und Allendorf“, Gemarkung Haiger
hier: Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Inkrafttreten des Bebauungsplanes)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger hat in ihrer Sitzung am 17.12.2025 den Bebauungsplan „Zwischen Haiger und Allendorf“, Gemarkung Haiger, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO), die gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich östlich der Ortslage von Allendorf und am westlichen Rand der Gemarkung Haiger. Südlich schließt er an die Regionalbahnstrecke an und wird nördlich von der Allendorfer Straße begrenzt. Er umfasst in der Gemarkung Haiger, Flur 1, die Flurstücke 15/3, 99/1, 18/1, 19/1, 20/1, 23/1, 25/1, 100 tlw., 53 – 61, 102, 46-52, 101, 98/7, Flur 6, das Flurstück 113/1 (RRB) sowie das Flurstück 162/5 tlw. (Allendorfer Straße). Sie umfassen eine Größe von ca. 2,95 ha.

Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung werden gemäß § 10 Abs. 3 BauGB während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Haiger, 35708 Haiger, Marktplatz 7, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Die Öffnungszeiten des Rathauses sind derzeit:
- Montag – Mittwoch: 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr
- Donnerstag: 07:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 18:00 Uhr
- Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf dem zentralen Internetportal des Landes unter
www.bauleitplanung.hessen.de und über die Homepage der Stadt Haiger
https://www.haiger.de/rathaus-politik/bauen-stadtentwicklung/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Der Magistrat der Stadt Haiger
Christian Helfert, Bürgermeister Haiger, den 01.10.2026